- Standardsignatur6110
- TitelFallwild im Straßenverkehr: Ersatzansprüche?
- Verfasser
- Erscheinungsjahr2000
- SeitenS. 18-19
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200056988
- Quelle
- AbstractResümierend kann daher grundsätzlich eine Haftung der Fahrzeuglenker und deren Haftpflichtversicherer bejaht werden. Dies jedoch nur, wenn ein fahrlässiges schadensbegründetes Verhalten seitens des Kfz Lenkers gesetzt wurde. Besonders aber wenn der Verordnungsgeber einen bestimmten Straßenabschnitt mit dem Gefahrenzeichen "Achtung Wildwechsel" versehen hat, liegt die Schwelle der Rechtswidrigkeit wesentlich niedriger, als wenn nur die normale Höchst- und relativ zulässige Fahrgeschwindigkeit einzuhalten ist. Der Umfang der Haftung ist strittig, die besten Argumente sprechen - zumindest meiner Meinung nach - aber für eine Berechnung nach dem Lebendwert.
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