Die Strecken des nach wie vor flächendeckend vorkommenden Feldhasen sind auch im Land Nordrhein-Westfalen zurückgegangen, insbesondere in den 90er Jahren. Verglichen mit den Spitzenstrecken der Jahre 1964 und 1967 machen sie nur noch ca. 45 Prozent aus. Hochrechnungen auf der Basis der Strecke und den unterschiedlichen hohen jagdlichen Entnahmeraten ergeben, dass im Frühjahr 1999 in Nordrhein-Westfalen noch ein Stammbesatz in Höhe von 220 000 bis 240 000 Hasen vorhanden war. Dies sind etwa 20 Prozent weniger als früher. Bei der Frage der Ursache für diesen Rückgang ist zu berücksichtigen, dass dem Hasen in Nordrhein-Westfalen durch Baumaßnahmen rund 600 000 ha = 20 Prozent an Lebensraum in den letzten 100 Jahren verloren gegangen ist. Als wichtigste Hegemaßnahme für den Hasen wird die Kurzhaltung der Prädatoren, speziell des Fuchses, praktiziert, da die Durchführung anderer Hegemaßnahmen wie Fütterung und Deckungsverbesserung, beim Hasen nicht notwendig ist. Die Bejagung des Hasen erfolgt nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit. Wegen des geringer gewordenen jagdlich nutzbaren Zuwachses werden in den Hasenrevieren derzeit nur noch 30 Prozent bis 40 Prozent des vorhandenen Herbstbesatzes durch die Jagd entnommen. Erreicht wird diese im Vergleich zu früher geringere Entnahmerate automatisch, weil die Bejagung des Hasen überwiegend mittels Vorstehtreiben erfolgt. Da auch der wichtigste Grundsatz, die Revierfläche nur einmal im Jahr auf Hasen abzujagen, im Prinzip eingehalten wird, bedarf es keiner wie auch immer gearteten Einschränkung der Bejagung des Hasen auf dem Verordnungsweg.
156.2 (Behandlung der Wildbestände (Bestandesermittlung, Wirtschaftspläne; Nutzung und Hege; Schutz des Wildes und der Jagd; Wildschutzgebiete usw.) [Gegebenenfalls Kreuzverweise zu 907]) 153 (Populationsschwankungen und -zyklen) 149.32 (Rodentia (Nagetiere)) [430] (Deutschland, 1990-)