Im deutsch-belgischen Grenzgebiet der Nordeifel ist die grenzüberschreitende Hege und Bejagung des Rotwildes trotz unterschiedlicher rechtlicher Rahmenbedingungen in beiden Ländern wesentliche Grundlage für die Minimierung von Waldwildschäden, die Sicherung des Rotwildvorkommens und den Ausgleich der Ansprüche zwischen allen Beteiligten und Betroffenen, wie Jägern, Forstwirten, den Eigentümern und den Erholungssuchenden. Konkrete Ergebnisse hierzu werden vorgestellt.