Mit der Schalenwildverordnung vom 21. April 1997 wurden im Freistaat Sachsen 10 Rotwildgebiete festgelegt und mit weiteren Verordnungen die Hege und Bejagung der Hochwildbestände gesichert. In allen Rotwildgebieten , mit Ausnahme der Dresdner Heide, sind die Wander- und Genaustauschmöglichkeiten zu benachbarten großen Rotwildvorkommen gesichert. Ausreichend große zusammenhängende Waldflächen stehen als Lebensraum zur Verfügung. Damit ist auch im dichtbesiedelten Sachsen die Zukunft des Rotwildes langfristig gesichert.