- Standardsignatur5187
- TitelDie BAR als Instrument zur Abklaerung der MWST-Pflicht fuer Forstbetriebe
- Verfasser
- Erscheinungsjahr1997
- SeitenS. 69-73
- Illustrationen12 Lit. Ang.
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200056557
- Quelle
- AbstractAm 1. Januar 1995 wurde auch in der Schweiz die Mehrwertsteuer eingefuehrt. In der entsprechenden Verordnung wird festgehalten, dass Forstbetriebe grundsaetzlich nicht steuerpflichtig sind. Unter gewissen Umstaenden, kann ein Forstbetrieb jedoch pflichtig werden. Forstbetriebe, die von der obligatorischen Steuerpflicht befreit sind, koennen die freiwillige Unterstellung verlangen, wenn sie die bezahlte Mehrwertsteuer (Vorsteuer) auf zugekauften Mitteln und Dienstleistungen zurueckerhalten wollen. Die BAR liefert die benoetigten Daten, um abzuklaeren, ob ein Betrieb sich obligatorisch unterstellen muss oder sich aus finanziellen Ueberlegungen freiwillig unterstellen soll. Das Ing. Buero P. Barandun, Summaprada, stellt im Auftrag des Forstinspektorats Graubuenden die noetigen Unterlagen bereit, um interessierte Betriebsleiter fachgerecht zu beraten.
- Schlagwörter
- Klassifikation
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