Der Beginn einer weitlaeufigeren Zusammenfassung der Ausfuhr des Waldsamens fiel in den Staatswaeldern der Gouvernements Estland und Livland in der erste Jahrzehnt des 19. Jhds. Zwischen den Staatguetern des Gouvernements Estland entstand schon damals ein reger Austausch des Waldsamens, der sich bis zum Ende der Beobachtungsperiode fortgesetzt hat. Einen geringen Teil ihres Waldsamens erhielten zu Beginn des jetztigen Jhds. auch die Staatsgueter des benachbarten livlaendischen Gouvernements von hier. An zweiter Stelle in dem Einsammeln des Waldsamens stand zu Beginn des 19. Jhds. die Insel Saaremaa. Mit den Kiefer- und Fichtensamen von Saaremaa bedeckten ihren Bedarf an Waldsamen die Staatsgueter des Gouvernements Estland und des festlaendischen Teiles Livlands. In den 1830er Jahren erhielt die Befoerderung des Waldsamens eine besser organisierte Form, als z.B. die Oberfoersterei Laiksaare Waldsamen nur fuer Ausfuhr sammelte. In den Jahren 1845 bis 1859 betrug der Waldsamenumsatz fuer den Eigenbedarf innerhalb des Gouvernements Livland 551 kg Kiefern- und 714 kg Fichtensamen sowie den Samen einiger Laubbaeume (vor allem Birkensamen) in grosser Menge. Einen Grossteil (67%) von dem Kiefernsamen lieferten die Kuestenwaelder des Kreises Paernumaa. 21% von dem Kiefernsamen lieferten die Waelder der Insel Saaremaa. Auch in der Ausfuhr des Fichtensamens spielten die kuestennahen Oberfoerstereien eine dominierende Rolle, indem sie insgesamt 62% von diesem Waldsamen geliefert haben. In den Jahren 1849 bis 1859 stellte die Oberfoersterei Voeru den groessten Konsument des eingefuehrten Kiefernsamens dar, indem sie 2/3 von dem fremden Samen gebraucht hat. Einen noch hoeheren Anteil hatte diese Oberfoersterei in dem Verbrauch des Fichtensamenumsatzes. In manchen Jahren wurde in der Voeruer Oberfoersterei ein Grossteil der Waldkulturen und in einigen anderen Jahren sogar saemtliche Waldkulturen mit diesem Waldsamen angelegt. Der zweitgroesste Konsument des fremden Waldsamens war aber die Oberfoersterei Vastemoeisa. Darueberhinaus wurde der Waldsamen aus den Gouvernements Estland und Livland auch in manche andere Gouvernements des Russischen Reiches gesandt. In der Beobachtungsperiode verbrauchten die privaten Gutsbesitzer nur wenig aus den anderen Gebieten stammenden Waldsamen. Was aber die Staatswaelder anbetrifft, so muessen wir in der praktischen Waldselektion die damals stattgefundene Einfuehrung des Waldsamens beruecksichtigen.
232.314 (Samenbezug, -handel und -transport (einschl. Saatgutanerkennung und gesetzlicher Bestimmungen)(phythoisanitäre Fragen; Austausch von Keimplasma). Gewerbliche Schutz- und Urheberrechte) 902 (Geschichte der Wälder und des Forstwesens [Unterteilung durch Querverweise zu den geographischen und sachlichen verwende 902:972 oder 972.1/.9 für bestimmte Organisationen]) [474] (Baltische Republiken. Baltikum)