- Standardsignatur6110
- TitelJagdliches zum Jahreswechsel
- Verfasser
- Erscheinungsjahr1990
- SeitenS. 1-4
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200052612
- Quelle
- AbstractHeute, im Zeichen des Waldsterbens und der notwendig werdenden, grossraeumigen Neubegruendung von Mischwaeldern, muessen wir Jaeger Verataendnis aufbringen fuer die Forderungen der Forstwirtschaft. Wir muessen die Wildstaende vermindern, um kuenftige Neuauforstungen nicht zu gefaehrden. Es ist dies eine harte Forderung, aber Wald geht vor Wild und es ist leichter, einen neuen Wildstand aufzubauen, als einen Waldbestand zu erziehen, der allen heutigen Anforderungen gerecht wird. Unsere Aufgabe in den naechsten Jahrzehnten wird es sein, die Schalenwildbestaende so zu bewirtschaften, dass unzumutbare Schaeden nicht auftreten. Dazu sind notwendig, eine gewisse, zahlmaessige Minderung des Wildstandes und die Herstellung des biologisch richtigen Altersaufbaues. Dazu gehoert eine zahlenmaessig starke Mittelklasse und eine geringere Alters- und Jugendklase. Vielleicht waere das Verhaeltnis 1:2:1 anzustreben. Nur die im Juni gezahlten Jahrlinge koennen als Zuwachs angerechnet werden, da doch zwischen den gesetzten Kitzen und den im Juni des Folgejahres gezaehlten Jahrlingen eine erhebliche Differenz besteht. Auch die absolute Schonung des maennlichen Jungwildes ist nicht richtig, da eine Ueberzahl an maennlichem Wild Anlass zum Abwandern von jungen oder auch alten maennlichen Tieren sein kann. Jedes Revier vertraegt nur eine feste, gewisse Zahl von Boecken oder Hirschen. Abwanderungsverluste im Fruehjahr sind immer ein Zeichen eines zu hohen Wildstandes. In diesem Zusammenhang moechte aber auch auf die negativen Folgen einer Vermindrung des Wildstandes hingewiesen werden. Gleichzeitig mit der Herabsetzung des Wildstandes steigt der Zeitaufwand, der fuer die Erbeutung eines Stueckes erforderlich ist. Auch sinkt der Jagdertrag, d.h. in erster Linie die Einnahme aus dem Erloes fuer Wildpret. Besonders einschneidend sind die Auswirkungen in Grossrevieren, in denen alljaehrlich eine gewisse Zahl von Gaesten zu Schuss gebracht werden sollte, die sich gewoehnlich nur fuer zwei bis drei Tage freimachen koennen. Der waldbaulich tragbare Wildstand, der Ersatz des eingetretenen Wildschadens und auch eine regelung der Kosten fuer die Verhinderung von Wildschaden waehren in Zukunft im Jagdpachtvertrag genau festzulegen. Auch sollten dem Jagdpaechter jene Waldorte bekannt gegeben werden, in denen er mit dem Auftreten von Verbis- oder Schaelschaeden zu rechnen hat. Die Zeit des frisch-froehlichen Jagens ist fuer die naechsten Jahrzehnte vorbei! Erst wenn der Wad seine gegenwaertige Krise ueberwunden hat, und wenn junge, gesunde Mischbestaende dem Aeser des Wildes entwachsen sind, kann eine sinnvolle Vermehrung des Wildes eingeletitet werden. In diese Zeit muessen zahlenmaessig geringe, aber gesunde Wildbestaende hinuebergerettet werden.
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