907.2 (Der Wald als Erholungsstätte) 468 (Schäden bei der Erholung) 156.2 (Behandlung der Wildbestände (Bestandesermittlung, Wirtschaftspläne; Nutzung und Hege; Schutz des Wildes und der Jagd; Wildschutzgebiete usw.) [Gegebenenfalls Kreuzverweise zu 907])