Politische Entscheidungsträger haben erkannt, daß eine große Basis für die Langzeitstabilität der Wälder unabdingbar ist. Die Mehrzahl der Resolution, welche anläßlich der beiden Forstminiterkonferenzen in Strasbourg (1990) und Helsinki (1993) angenommen worden sind, haben einen auffälligen Bezug zur Forstgenetik. Die Signatarstaaten und die Europäische Gemeinschaft haben anläßlich der Strasbourg.Konferenz die Resolution S2 (Erhaltung forstlicher Genressourcen) beschlossen, welche durch in situ-Maßnahmen, spezifische Erhaltungsmaßnahmen seltener Baumarten, die Bereitstellung genügender finanzieller Mittel und die Förderung der internationalen Zusammenarbeit implementiert werden sollte. Während die anderen Strasbourg-Resolutionen sehr auf die Forschung ausgerichtet sind, stehen technische Aspekte im Vordergrund von S2 und bildeten die Grundlage für das European Forest Genetic Resources Programme (EUFORGEN). Auch die meisten Beschlüssen der zweiten Forstministerkonferenz in Helsinki, d.h. die Resolution H1 (Allgemeine Richtlinien für die Nachhaltigkeit), H2 (Allgemeine Richtlinien für die Erhaltung der Biodiversität) und H4 (Strategien für die Langzeitanpassung) sind von forstgenetischer Relevanz. Während H1 hauptsächlich auf die Erhaltung funktionsfähiger Waldökosysteme durch Verwendung von geeignetem forstlichem Vermehrungsgut ausgerichtet ist, soll durch die Umsetzung der H2 eine große genetische Diversität der Wälder gesichert werden. H1 und H2 sind sehr aktionsorientiert, während H4 ausschließlich auf die Förderung der Forstgenetik abzielt, welche insbesondere Anpassungsprozesse unter dem Szenario des globalen Klimawandels als prioritären Forschungsbereich festlegt.
165.3 (Allgemeines über Vererbung, Genetik und Züchtung, Variation [Praktische Anwendung siehe 232.13 und 232.311.3]) 971 (Kongresse, Konferenzen; Exkursionen)