25 (Behandlung fehlerhafter, in der Pflege vernachlässigter oder verlichteter Bestände) 245.18 (Heilung von Baumwunden; Konservierung von Bäumen) 231.4 (Natürliche Verjüngung durch Stockausschlag [vgl. auch 222]) 831.5 (Pfosten. Pfähle. Zaunlatten, Zaunbretter. Zäune und Gatter. Feld- und Scheunentore. Verschiedene landwirtschaftliche und gartenbauliche Verwendungen [für Verwendung in der Landwirtschaft siehe 833.4]) [494] (Schweiz)