Standardsignatur
Titel
Forstpolitische Bedeutung des Entwurfs zu einem Bundesgesetz über die Koordination und Vereinfachung der Plangenehmigungsverfahren
Verfasser
Erscheinungsjahr
1998
Seiten
S. 725-734
Illustrationen
8 Lit. Ang.
Material
Unselbständiges Werk
Datensatznummer
200050633
Quelle
Abstract
Das neue Bundesgesetz über die Koordination und Vereinfachung der Plangenehmigungsverfahren soll zu einer besseren Koordination vor allem bundesrechtlicher Verfahren und zur marktwirtschaftlichen Revitalisierung der Schweiz beitragen. Das Rodungsverfahren wird weitgehend kantonalisiert. Dem BUWAL bzw. der Forstdirektion werden erhebliche Vollzugsaufgaben und Entscheidungskompetenzen weggenommen. Dies könnte sich bei Reorganisationsübungen gegen die Forstdirektion auswirken. In denjenigen Verfahren, in denen eine Bundesbehörde für die Erteilung der Rodungsbewilligung zuständig bleibt, wird diese Bundesbehörde in Zukunft nicht mehr das BUWAL sein. Das BUWAL wird nur mehr angehört werden. Die bisherige strikte Walderhaltungspolitik wird durch das Koordinationsgesetz in ihrem Kerngehalt kaum gefährdet. Dies läßt sich darum behaupten, weil jährlich nur etwas mehr als 0,1 Paromille der gesamten Waldfläche zur Rodung freigegeben wird, wovon ein großer Teil durch Ersatzaufforstungen kompensiert wird. Und eine noch viel größere Fläche wächst jährlich als Wald ein. Trotzdem ist nicht auszuschließen bzw. zu erwarten, daß die Walderhaltungspolitik weniger rigoros umgesetzt wird als bisher. Dabei geht von der Kompetenzverschiebung zugunsten der Kantone unseres Erachtens die gleich große oder größere Gefahr aus als von der Einführung des Konzenmtrationsmodells auf eidgenössischer Ebene. Dies hängt einerseits damit zusammen, daß die Kantone in Zukunft für den Großteil der zu bewilligenden Rodungsfläche zuständig sein werden, und andererseits damit, daß kantonale Behörden dem Druck auf die Walderhaltung eher nachgeben werden, als es bisher die eidgenössischen Behörden taten. Für den Forstdienst könnte das Koordinationsgesetz hingegen mittel- und längerfristig schwerwiegendere Konsequenzen haben. Auch in den Kantonen wird der aktuelle wirtschaftliche Druck wahrscheinlich dafür sorgen, daß das vom Bund vorgezeichnete Konzentrationsmodell eingeführt wird. Es ist offensichtlich, daß die Stellung des Forstdienstes innerhalb der gesamten Verwaltung geschwächt wird, wenn ihm das Rodungsverfahren aus den Händen genommen wird. Zu einer Zeit, in der sich jede Verwaltungseinheit durch Aufgaben (oder Produkte) legitimieren muß, kann das Abtreten von Kerngeschäften zur Überlebensfrage werden.