- Standardsignatur4355
- TitelDie thermische Holzverwertung vor dem Hintergrund der deutschen und europaeischen Gesetzgebung. Teil 1/ Das deutsche Abfallrecht und die verschiedenen Entsorgungswege für Abfälle und Reste aus Holz. Teil 2/ Bundesimmissionsschutz-Verordnungen, TA Luft, Stromeinspeisegesetz, europäisches Abfallrecht
- Verfasser
- Erscheinungsjahr1994
- SeitenS. 1671-1672, Teil 1, 120(118/119), S. 1924-1925, Teil 2
- Illustrationen3 Lit. Ang.
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200042118
- Quelle
- AbstractDie gesetzlichen Vorgaben in Deutschland erlauben keine praezise Aussage darueber, welche Materialien man in einer Anlage zu energetischen Verwertung von Rest- und Altholz einsetzen darf, ohne dem gesamten Umfang abfallrechtlicher Regelungen unterworfen zu sein. Davon abgesehen enthalten das Abfallrecht und das Bundesimmissionsschutzrecht zahlreiche Hinweise darauf, dass eine Holzfeuerungsanlage zur Erzeugung von Strom und Waerme als genehmigungsbeduerftige Anlage nach 4 BImSchG entsprechend den Vorschriften der TA Luft und eventuell den strengeren Emissionsgrenzwerten der 17. BImSchV im Sinne einer Verwertungsanlage mit nahezu der kompletten Rest- und Altholzpalette betrieben werden kann. Dies setzt eine entsprechende Dosierung belasteter Hoelzer oder deren vorhergehende Aufarbeitung und Sortierung in Wirtschaftsgut und Restabfall voraus. Das EG- Recht enthaelt bisher direkten Hinweise zur Thematik.
- Schlagwörter
- Klassifikation
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