- Standardsignatur2754
- TitelDie Beschränkung der Forst- und Jagdwirtschaft in Naturschutzgebieten. : Eine Inhaltsanalyse der Naturschutzgebietsverordnungen Bayerns
- Verfasser
- Erscheinungsjahr1990
- SeitenS. 64-67
- Illustrationen3 Abb., 3 Tab., 10 Lit. Ang.
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200038823
- Quelle
- AbstractEine EDV-gestuetzte Inhaltsanalyse der 384 Naturschutzgebietsverordnungen Bayerns in den letzten 50 Jahren erbrachte stark raeumliche Differenzen in der Flaechenausstattung mit Naturschutzgebieten ebenso wie starke zeitlilche Wellenbewegungen bei der Unterschutzstellung. Gleichzeitig vollzog sich ein Zielsetzungswandel von der Sicherung komplex strukturierter Biotope und Habitate. Die verstaerkten Schutzbemuehungen zu Beginn der 80er Jahre erfolgten vor dem Hintergrund eines bedenklichen Flaechenschwundes der zu sichernden Gebiete. Forst- und Jagdwirtschaft wurden in den Schutzgebietsverordnungen unterschiedlichen Beschraenkungen unterworfen. Der Katalog der Nutzungsregelungen umfasste sowohl Verbote, Gebote, Erlaubnisvorbehalte wie Ausnahmeregelungen. Ein vollstaendiges oder eingeschraenktes Nutzungsverbot der Forstwirtschaft besteht gegenwaertig in einem Drittel der Verordnungen, es bezieht sich jedoch nur auf 7,5 % der Schutzgebietsflaeche; in zwei Drittel aller Verordnungen oder auf 92,5 % der Flaeche wird der Forstwirtschaft eine eingeschraenkte oder bedingungslose Ausnahmebehandlung zugestanden. Tendenziell wird diese Privelegierung im zeitlichen Laengsschnitt jedoch immer weiter eingeengt. Vor allem die Holznutzung wie der Waldbau sind von Verboten betroffen, auch die Ausnahmeregelungen fuehren zu wesentlichen raeumlichen und bewirtschaftungsbezogenen Beschraenkungen der Forstwirtschaft. Ungleich weniger reglementiert ist dagegen die Jagd in den Schutzgebieten. Grundsaetzlich sollen die Nutzungsregelungen zu einer schonenden naturorientierten Forst- und Jagdwirtschaft in den Schutzgebieten fuehren, die Beschraenkungen sind bislang so angelegt, dass sie keine entschaedigungspflichtige Enteignung darstellen. Probleme bereiten jedoch unpraezise Formulierungen in den Verordnungenstexten sowie das ungeklaerte Nebeneinander von Naturschutz, Fortwirtschaft und Jagd in den Schutzgebieten. Eine Steigerung der Effektivitaet und Effizienz der Gebietsverordnungen koennte dadurch erreicht werden, dass dem Naturschutz in den Schutzgebieten Prioritaet eingeraeumt wird und detaillierte Schutzkonzepte fuer die Forstwirtschaft und Jagd in diesen Gebieten entwickelt werden, gleichzeitig jedoch den Waldbesitzern und Jagdberechtigten ein dauerhafter finanzieller Ausgleich fuer die ihnen erwachsenden wirtschaftlichen Nachteile geleistet wird.
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