- Standardsignatur4354
- TitelAufforstungswelle in Niedersachsen
- Verfasser
- Erscheinungsjahr1994
- SeitenS. 3-5
- Illustrationen8 Lit. Ang.
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200037758
- Quelle
- AbstractDie Aufforstung vormals landwirtschaftlich genutzter Boeden ist im Agrarland Niedersachsen keine neue Aufgabe. Sie wird durch die Reform der GAP (Gemeinsame Agrarpolitik) aber in einen veraenderten politischen Rahmen gestellt. Die Minderung der agrarischen Produktion steht im Vordergrund. Allgemeine raumordnende gesetzliche Vorgaben fuer die Waldbildung sind in ausreichendem Masse vorhanden. Trotzdem ist die Versuchung, darueber hinausgehend nach speziellen Ordnungsprinzipien der "reinen Lehre" anspruchsvolle Wald- und Landschaftsbilder zu entwickeln, gross. Landschaftsentwicklungsprogramme auf naturraeumlicher Basis, grossraeumige Planungen der Waldbildung mit optimaler Baumartenzusammensetzung, Flurneuordnung, Abschluss der forstlichen Rahmenplanung auf der gesamten Landesflaeche mit einhergehender Standortkartierung erscheinen unter Hintanstellung der Beduerfnisse des Grund-/Waldbesitzers als das "Nonplusultra" bei der Neuwaldbildung. Abgesehen von dem erforderlichen Zeitaufwand wird dabei leider oft verdraengt, dass die raeumliche Waldverteilung, die Mischungsverhaeltnisse in den Waldbestaenden und die Betriebsarten keine unverrueckbaren statischen Groessen sind. Unbeschadet der Rechtsordnung in Deutschland lassen weder die der Natur noch die der Gesellschaft innewohnende Dynamik eine Konservierung auf Dauer zu. Am Reissbrett entwickelte Plaene, auch wenn sie behoerdenverbindlich sind, koennen ihre Wirkung nur entfalten, wenn sie von dem betroffenen Grundbesitzer mitgetragen und umgesetzt werden. Schon eine Entscheidung ueber die Ausnutzung natuerlich ankommender Baumarten zur Waldbildung muss ihm ueberlassen bleiben, da er bei Wahrung seiner Rechte auch die Pflichten, also die Kosten fuer Komplettierungen und die notwendig werdende Pflege zu tragen hat. Fachlich kaum nachzuvollziehen sind Forderungen (6), die durch langfristige agrarische Nutzung veraenderten Standorte uebergangslos - also direkt - wieder mit der "potentiell natuerlichen Waldvegetation" zu versehen. Die Gestaltung neuen Waldes muss den oertlichen Verhaeltnissen angepasst sein. Dabei ist unter Beachtung des Willens des Grund- /Waldbesitzers nach Abwaegung mit den Interessen der Allgemeinheit auch zu entscheiden, ob groessere zusammenhaengende Waldkomplexe oder Landschaften der "offenen Fernen" gebildet werden. Zu dem Ziel, multifunktionale Waelder standortgerecht auf oekologischer Grundlage neu zu begruenden, fuehren verschiedene Wege. In jedem Falle aber wird unter gegenwaertigen Bedingungen vom Begruender des Waldes erwartet, zu investieren und auf Lebenszeit weitgehend auf finanziellen Nutzen zu verzichten. Um entsprechend zu verfahren, bedarf es ausgepraegten Verantwortungsbewusstseins des einzelnen kuenftigen Generationen gegenueber. Insoweit kann es nicht im gesellschaftlichen Interesse liegen, Aufforstungsvorhaben zu behindern (7). Das Instrument der gezielten ...
- Schlagwörter
- Klassifikation913 (Beziehungen zwischen Wald und landwirtschaftlich genutzten Flächen (Acker, Wiese, Weide usw.). Waldrodungen; Aufforstungen von landwirtschaftlichen Flächen; Wechselwirtschaft, wandernde Waldfeldwirtschaft. (Politik); Landnutzung [Siehe auch UDC 332.3 Landnutzung und Unterteilung für Querverweise und auch UDC 711.4 Landnutzung; UDC 712.2 Landschaftsplanung im allgemeinen])
[430.1] (Bundesrepublik Deutschland, bis 1990)
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