- Standardsignatur4354
- TitelGemeinwohlprinzip und erwerbswirtschaftliche Ziele im oeffentlichen Wald - ein Widerspruch
- Verfasser
- Erscheinungsjahr1991
- SeitenS. 375-377
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200036207
- Quelle
- AbstractZusammenfassend ist festzustellen: Die Forstwirtschaft zeichnet sich durch eine Mischung erwerbs- und gemeinwirtschaftlicher Ziele aus, wobei sich in den letzten Jahrzehnten das Gewicht zugunsten der letzteren verschoben hat. Alle Waldbesitzarten verfolgen in der Waldbewirtschaftung beide Zielsetzungselemente. Waehrend jedoch im Privatwald die Gewinnerzielung dominiert, gilt fuer den oeffentlichen Wald der Primat des Allgemeinwohls. Gefaehrdung der betriebswirtschaftlichen Orientierung: Diese Rangordnung koennte zu der Schlussfolgerung fuehren, dass im Staats- und Koerperschaftswald betriebswirtschaftlichem Denken und Handeln keine besondere Bedeutung mehr zukommt, zumal es eine ganze Reihe von Tatbestaenden gibt, die geeignet sind, einer solchen Tendenz Vorschub zu leisten: 1. Der Beitrag der staatlichen und koerperschaftlichen Forstbetriebe zur Finanzierung der Eigentuemerhaushalte ist verschwindend gering geworden. Dementsprechend ist das Interesse der Entscheidungstraeger an den oekonomischen Bewirtschaftungsresultaten erheblich gesunken. Selbstverstaendlich finden Festsetzung, Einhaltung oder Erreichung der Haushaltsansaetze Beachtung. Eine Analyse des finanziellen Wirtschaftserfolgs mit entsprechenden Konsequenzen erfolgt jedoch nur unzureichend. Symptomatisch hierfuer ist, dass die Betriebsergebnisse des Staatswaldes ausser in den statistischen Jahrbuechern lediglich im Zahlenfriedhof der Agrarberichte - und dort auch nur summarisch, verspaetet und haeufig unvollstaendig - veroeffentlicht werden. Nach ernsthaften Diskussionsansaetzen sucht man meist vergeblich - fuer grosse Betriebsverwaltungen eigentlich ein unverstaendliches Verhalten. Aber auch bei den Gemeinden sieht es keineswegs besser aus. In Baden-Wuerttemberg werden bei Waldbegaengen und Beratungen der Waldwirtschaftsplaene finanzielle oder gar betriebswirtschaftliche Fragen von den Gemeinderaeten kaum eroertert. Vor allem die waldreichen, laendlichen Kommunen erwarten zwar nach wie vor, dass ihr Wald nicht zum Zuschussbetrieb wird. Selbstverstaendlich sind auch Ueberschuesse trotz ihrer relativen Bedeutungslosigkeit hoechst willkommen, zumal sie eine freie Verfuegungsmasse darstellen. Dies alles fuehrt jedoch bei den kommunalen Eigentuemern in der Regel nicht zu einer unternehmerischen Bewertung und Beurteilung ihrer Forstbetriebe. Insgesamt ueberwiegt eine starke emotionale Bindung, von der uebrigens der Wald durchaus profitiert hat mit der Folge, dass er sich bei den Gemeinden trotz seiner meist unbefriedigenden wirtschaftlichen Lage in guten Haenden befindet. 2. Nachteilig auf betriebswirtschaftliche Dispositionen wirken sich im Staatswald auch die kameralistische Buchfuehrung und der vielschichtige Behoerdenaufbau aus. Es ist zwar durchaus anzuerkennen, dass eine Fuelle einschlaegiger Fakten aufgearbeitet wird, zu denen auch der sogenannte kleine Betriebskoeffizient.....
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