- Standardsignatur4354
- TitelDie Bedeutung des Zielsystems fuer die Forsteinrichtung
- Verfasser
- Erscheinungsjahr1991
- SeitenS. 142-149
- Illustrationen3 Abb., 25 Lit. Ang.
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200036014
- Quelle
- AbstractMit der periodischen Einzelplanung sollen fuer jede Vollzugseinheit, also insbesondere fuer die einzelnen Unterflaechen und Bestaende mittelfristig zu erreichende Unterziele und die hierzu erforderlichen Handlungsanweisungen festgelegt werden. Aus der engen Verzahnung zwischen Zielsystem und Betriebsplanung folgt, dass die einzelnen Planvorschriften aus den betrieblichen Oberzielen abgeleitet werden muessen (s.o.). Es ist deswegen zu wuenschen, dass fuer jede Planungseinheit auch fuer Aussenstehende erkennbar festgelegt wird, welche Ziele mit welcher Praeferenz erreicht werden sollen. Vor dem Hintergrund der allgemein ansteigenden Bedeutung der soziooekonomischen Leistung des Waldes bekommt diese Forderung ein besonderes, auch forstpolitisches Gewicht. Der pflichtgemaesse Hinweis auf die "Kielwassertheorie" (sofern sie denn ueberhaupt noch Gueltigkeit besitzt - s. Glueck, 1981) irgendwo im Erlaeuterungsbericht genuegt sicher nicht mehr; es muss vielmehr auch aus der Einzelplanung hervorgehen, wo, wie und in welchem Umfang Schutz- und Erholungsfunktionen zu erfuellen sind. Wenn man die gegenwaertige Planungspraxis betrachtet, kann man wohl unwidersprochen feststellen, dass die Einzelplanung als Instrument zur Sicherung der nachhaltigen Holzerzeugung und -nutzung ein beachtliches Niveau hat, trotz aller Schwaechen der Planung zugrunde liegenden Daten. Fuer andere Aspekte der forstlichen Nachhaltigkeit gilt diese Feststellung allerdings nur mit Einschraenkungen, das sich die Einzelplanung leider noch allzuoft auf die Vorgabe quantitativer, an der Nutzfunktion orientierter Sollwerte (Fm-, ha- und Stuecksaetze) beschraenkt, waehrend qualitative zielbezogene Planvorgaben oftmals zu kurz kommen. Fehlinterpretationen durch die Betriebsleitung wird damit Vorschub geleistet. Da der Waldbau der entscheidende forstliche Regelkreis zur Erreichung der Produktions- und Dienstleistungsziele ist, genuegt es nicht, nur die Nutzungsart (Reinigung, Durchforstung usw.) und einen Nutzungssatz anzugeben, sondern es ist erforderlich, die geplanten Massnahmen soweit zu praezisieren, dass sich der Ermessungsspielrauam fuer den Betriebsvollzug auf die zielformen Handlungsalternativen beschraenkt. Deswegen sind sowohl Hinweise auf die Dringlichkeit der Massnahmen als auch Angaben zur Lenkung der angestrebten Bestandesentwicklung (z.B. "Foerderung der Stufigkeit", "Aufloesung zu kleiner Mischungseinheiten" usw.) noetig. Oftmals werden bei der Einzelplanung mehrere Handlungsalternativen in Betracht kommen. Es gilt dann abzuwaegen, welche die beste Zielerfuellung erwarten laesst. In besonders schwierigen und wichtigen Faellen, etwa bei der Entscheidung ueber Zeit und Art der Endnutzung in einem Bestand mit mehrfacher konkurrierender Zielsetzung, sollte auch das Instrumentarium der Nutzwertanalyse mit verwendet werden. .......
- Schlagwörter
- Klassifikation62 (Forsteinrichtungsmethoden und Aufstellung der Wirtschaftspläne (Kurz- und langfristige))
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