844.1 (Bläue und andere Farbfehler (aber nicht Fäulnis) erzeugende Pilze; Schimmelpilze) 844.47 (Vorbeugung gegen Angriffe bei der Lagerung und beim Transport) 34 (Lagerung des Holzes im Wald und auf Poltern (Sammelplätzen) [Auf Fabrikhöfen und Holzplätzen siehe 848])