- Standardsignatur629
- TitelDie Arbeiten an den neuen kantonalen Waldgesetzen/ Ein Zwischenstand
- Verfasser
- Erscheinungsjahr1996
- SeitenS. 401-412
- Illustrationen4 Lit. Ang.
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200028984
- Quelle
- Abstract1. Die neue Waldgesetzgebung des Bundes hat dazu gefuehrt, dass die grosse Mehrheit der Kantone eine Totalrevision ihres Forst-/Waldrechts in Angriff genommen hat. Man kann von einer eigentlichen Gesetzgebungseuphorie sprechen. 2. Die Kantone haben die Absicht, die vom Bund aufgestellte Frist von 5 Jahren einzuhalten. Die Mehrheit der Kantone wird, so scheint es, diese Frist auch einhalten koennen. 3. Das gleichzeitige Vorgehen der Kantone bringt es mit sich, dass die Waldgesetze durch die gleichen oder zumindest durch vergleichbare wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Probleme gepraegt werden. Ob sich dies auch inhaltlich niederschlaegt bzw. niedergeschlagen hat, wird Gegenstand der folgenden Referate sein. 4. Zumindest in der Anzahl der Paragraphen oder Artikel scheint sich die gleichzeitige Erarbeitung ausgewirkt zu haben: Die Differenz zwischen dem Forstgesetz mit den meisten Paragraphen oder Artikeln und demjenigen mit den wenigsten wird bei den neuen Waldgesetzen bzw. bei den uns vorliegenden Entwuerfen deutlich kleiner. 5. Der Weg zu einem neuen Waldgesetz dauert laenger, als sich die Kantonsoberfoerster vorgestellt haben. Die Huerden sind groesser, als vielleicht noch 1993 angenommen wurde. Und vor allem besteht auch die Gefahr, an den Huerden zu straucheln.
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- Klassifikation
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