- Standardsignatur629
- TitelZur Bewirtschaftung der Walliser Waelder im Laufe der Jahre
- Verfasser
- Erscheinungsjahr1994
- SeitenS. 530-542
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200028708
- Quelle
- AbstractIm Aufsatz zur Bewirtschaftung der Walliser Waelder im Laufe der Jahre wird eine grobe Uebersicht gezeigt ueber das, was unter welchen Bedingungen und Verhaeltnissen unternommen wurde, unternommen wird und unternommen werden soll. Die pflegliche Nutzung des Bergwaldes, vorab zur Wiederherstellung und langfristigen Erhaltung der Schutztuechtigkeit, aber, im Falle des Wallis besonders auch zur Erhaltung von speziellen oder spezifischen Biotopen, die nicht gerade ueberall noch zu finden sind, erfordert logischerweise besondere waldbauliche Prinzipien (wie das ein lieber alter Kollege sagte: "Im Gebirgswald kannst Du viel weniger ungestraft Fehler machen"). Sie erfordert ebenfalls besondere Techniken, Mittel und Instrumente und selbstverstaendlich, die ihr dazu verhelfende angepasste Politik. In der "guten alten Zeit", betrachtet von etwa 1962 bis etwa 1980, erbrachte die Walliser Waldbewirtschaftung beachtliche Leistungen bezueglich Nutzung (ueber 70 000 Kubikmeter pro Jahr) und Verbesserungen (6,7 Mio Fr. Erschliessungsinvestition pro Jahr). Im Rahmen der heute alten, aber trotzdem guten Waldgesetzgebung des Bundes sowie unter den strengen Regeln der kantonalen Forstgesetzgebung sorgten staatlich angestellte Revier- und Kreisfoerster fuer Recht und rechtkonforme Nutzung. Zahlreiche Anstoesse in Richtung Revierbildung, Ausbildung, Waldwirtschaftsverbaende, aber auch in Richtung "Pflege ist wichtiger als Nutzung zur Bedarfsdeckung" haben den heutigen Bewirtschaftungsbedingungen den Weg geebnet. Die achtziger und neunziger Jahre sind gepraegt durch eine eindrueckliche Serie von Ereignissen und beschleunigten Entwicklungen. Stichwortartig seien erwaehnt: - das neue kantonale Forstgesetz, das 1985 klare Akzente setzt bezueglich der Verantwortung der Waldeigentuemer, das aber auch bereits, vor den entsprechenden Bundesnormen, Jungwaldpflege und pflegliche Nutzung als beitragsberechtigt erklaert; - die aus phytosanitaer-politischer Ueberlegung 1984 und 1988 erlassenen Bundesbeschluesse zur Walderhaltung; - die Einfuehrung der fuer den Bergwald ueberlebenswichtigen Integral-Projekt- Kategorie "Waldbauliche Instandstellung gemaess Lauber"; - der auf den zaertlichen Namen getaufte Zerstoerungssturm "Viviane" von Ende Februar 1990; - der Endspurt zum Abschluss des alten, aber vor allem die Anfreundungsversuche ans neue Bundeswaldgesetz. In die gleiche Zeitspanne fallen die mehr als zahlreichen Neuerungen betreffend Vorschriften, Mitberichte und Verfahren bezueglich Natur, Landschaft, Wild, Wander- und anderen historischen Wegen, denen ein heutiges Forstprojekt Rechnung zu tragen und Genuege zu leisten hat. Die in diesen wenigen verflossenen Jahren erbrachten Verbesserungen sind jedoch bei weitem nicht genuegend. Sowohl bezueglich Organisation, Strukturen und Ausbildung, bezueglich Erschliessung und Ausruestung, vor allem aber bezueglich waldbaulicher ...
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