- Standardsignatur627
- TitelEin Kontroll-Fanggeraet gegen den Kleinen Schwarzen Ruesselkaefer (Otiorrhynchus ovatus) in Pflanzenschulen
- Verfasser
- ErscheinungsortWien
- Verlag
- Erscheinungsjahr1979
- SeitenS. 65-74
- Illustrationen3 Lit. Ang.
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200026572
- Quelle
- AbstractNach einer Massenvermehrung des Otiorrhynchus ovatus in den Jahren 1972-1975 in den Forstgaerten Juedlingsau und Doerfl, wobei an Fichten- und Kiefernpflanzen durch Larvenfrass an den Wurzeln innerhalb von zwei Jahren ein Schaden von rund einer Million Schilling entstand, wurde ein Kontrollfanggeraet entwickelt, welches in der Form einem schmalen Biozoenometer gleichkommt, womit die Praesenz dieser erd- bzw. humusfaerbigen und nur fuenf bis sechs Millimeter kleinen und daher schwer sichtbaren Ruesselkaefer kontrolliert werden kann, wobei diese ueber Nahrungsduefte, also Lockstoffe der Wirtspflanzen in ein Fanggefaess gelockt werden und in dieser Fluessigkeit meist ertrinken. Bei ein- bis zweimaliger Fanggefaesskontrolle pro Woche, kann nicht nur annaehernd die Dichte, sondern auch die Schluepfzeit oder Zuwanderung erkannt werden und daraus lassen sich wiederum in Verbindung mit Bodeneinschlaegen notwendige prophylaktische Massnahmen ableiten. Die Ausmasse des Kontrollfanggeraetes in Verbindung mit zwei verschiedenen Fanggefaessen sowie die Aufstellung im Forstgarten und die Wartung werden genau beschrieben. Aus der praktischen Anwendung dieser Kontrollfanggeraete nach Einbringung von Insektiziden ist abzuleiten, dass eine Anwendung von 400 kg Gamma-Streunex und Gesarol 50 zur Schluepfzeit des Ruesselkaefers eine Massenvermehrung abzustoppen in der Lage und eine Zuwanderung von Imagines in klimatisch guenstigen Herbstzeiten noch bis Ende November moeglich ist. Sechs Millimeter lange Ruesselkaeferlarven sind bei normaler Labortemperatur innerhalb von drei Wochen schluepfreif und nach weiteren zwei Wochen in der Lage, Eier abzusetzen.
- Schlagwörter
- Klassifikation232.327.4 (Gegen Insekten und andere Tiere)
413.1 (Fangen mit gleichzeitiger oder nachfolgender Vernichtung)
145.7x19.91 (Allocorynidae)
[436.1] (Burgenland)
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