265 (Waldstreifen längs Straßen, Bahnen, Kanälen usw.; Bäume in Hecken (siehe auch 274); Alleebäume)
266 (Windschutzstreifen u.ä.)
228.9 (Verschiedenes (z.B. Waldmantel, Trauf))
273 (Zierbäume an Straßen, Wegen und an der Küste)
116.64 (Schutz durch forstliche Maßnahmen [hauptsächlich als Kreuzverweis zu 266 (Windschutzstreifen) und 233 (Aufforstung) zu verwenden])
116.7 (Besondere Maßnahmen zur Regulierung und Instandhaltung von Wasserläufen)
907.1 (Natur- und Landschaftsschutz)
915 (Holzerzeugung außerhalb des Waldes (z.B. Bäume an Straßen) [Technische Gesichtspunkte siehe 26])