156.5 (Wildschaden und Wildschadenverhütung [Gegebenenfalls Kreuzverweise zu 451.2/.4]) 156.2 (Behandlung der Wildbestände (Bestandesermittlung, Wirtschaftspläne; Nutzung und Hege; Schutz des Wildes und der Jagd; Wildschutzgebiete usw.) [Gegebenenfalls Kreuzverweise zu 907]) 151.3 (Ernährung) [23] (Oberhalb des Meeresniveaus. Die gegliederte Erdoberfläche. Auf dem festen Land im allgemeinen. Gebirge)