377.41 (Rückebogen und einachsige Rückewagen (die nur das eine Ende des Stammes aufnehmen)) 377.42 (Wagen und Anhänger für Stammholz, die die Stämme in voller Länge aufnehmen können (einschl. der Nachläufer oder Einachsanhänger)) 377.3 (Schlitten und Rückeschlitten, Rückehauben usw.)