- Standardsignatur7409
- TitelProblematik des Verjüngungszeitraumes in der kleinflächigen Schlagwirtschaft
- Verfasser
- KörperschaftVyzkumny Ustav pro Zurodneni Zemedelskych pud Praha
- Erscheinungsjahr1988
- SeitenS. 213-235
- Illustrationen6 Abb., 2 Tab., 31 Lit. Ang.
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200017175
- Quelle
- AbstractIn Bezug auf die Ungeklaertheit der angefuehrten Problematik wurde eine Reihe von Untersuchungen zur Bestimmung der Laenge der Verjuengungszeit und ihrer Lokalisierung bezueglich des Alters der Hiebsreife der Bestaende durchgefuehrt. Fuer Bestimmung der Laenge des erwaehnten Abschnittes wurden 2 Hypothesen verwendet - die oekonomische und die oekologische Hypothese. Im oekonomischen Standpunkt wurde die Laenge der Verjuengungszeit mit Hilfe der folgenden Thesen abgeleitet: das Maximum der Produktion kann man durch einen stufenweisen Hieb der Baeume zur Zeit ihrer Hiebsreife erreichen. Dann wurde die konkrete Laenge der Verjuengungszeit als Zeitabschnitt des Hiebes von den ersten Baeumen mit durchschnittlicher Hiebsreife bis zu den letzten Baeumen mit durchschnittlicher Hiebsreife aufgestellt. In oekologischer Hinsicht wurde die Laenge der Verjuengungszeit (auch die Laenge der teilweisen Verjuengungszeit) als jener Zeitabschnitt bestimmt, der zur Adaption der natuerlichen Verjuengung an den Standort noetig ist. Es wurden mehr als 3000 Durchmesser- und Qualitaetsanalysen der Hauptbaumarten durchgefuehrt. Aufgrund der Ergebnisse wurde die Hiebsreife der Baeume als Kulmination von dem durchschnittlichen Qualitaetszuwachs abgeleitet. Die Verjuengungszeit wurde auf Grund Hunderter von Hoehenanalysen der natuerlichen Verjuengung bestimmt (der Zeitabschnitt von Adaption an den Standort endet, wenn die Baeume im Durchschnitt 50 cm erreichen). Die Ergebnisse des oekonomisch festgesetzten Verjuengungszeitabschnittes fuer denMutterbestand sind in Tab. 1 dargestellt. Die Ergebnisse des vom oekologischen Standpunkt bestimmten Verjuengungszeitabschnittes fuer den nachfolgenden Bestand sind in Tab. 2 angegeben. Es wurde die Gesetzmaessigkeit nachgewiesen, dass die hiebsreife der einzelnen Baeume im Bestand fast ohne Ausnahme nach dem Hiebsreifenalter des Gesamtbestandes erreicht wird (Abb. 4 und 5). Aus den Untersuchungsergebnissen ging klar hervor, dass man bei Unterwuchswirtschaft den Anfang der Verjuengungszeit in die Alterstufe der Hiebsreife legen muss.
- Schlagwörter
- Klassifikation
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