156.5 (Wildschaden und Wildschadenverhütung [Gegebenenfalls Kreuzverweise zu 451.2/.4]) 156.2 (Behandlung der Wildbestände (Bestandesermittlung, Wirtschaftspläne; Nutzung und Hege; Schutz des Wildes und der Jagd; Wildschutzgebiete usw.) [Gegebenenfalls Kreuzverweise zu 907]) 151.3 (Ernährung) 149.6 (Rüsseltiere. Elefanten. Schliefer. Meerschweinchen. Röhrenzähner. Erdferkel)