- Standardsignatur4354
- TitelLandschaftsplanung auf Flaechen fuer die Forstwirtschaft
- Verfasser
- Erscheinungsjahr1989
- SeitenS. 223-226
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200010712
- Quelle
- AbstractSeit 1959 erhebt die Fachwelt vehement die Forderung nach Landschaftsplanung. Argumente der Fachplanungstraeger, Teilraeume aus der Landschaftsplanung auszuklammern, scheitern an der Inhaltsbestimmung und der Planungskompetenz zur Landschaftsplanung. Auch haben Fach- und Gesamtplanung ihr besonderes rechtliches Kleid. Dies zeigt z. B. die unterschiedliche Anfechtbarkeit vor Gericht. Forstplanungen sind auch inhaltlich, ueber alle Besitzarten verteklt, nicht so vollstaendig, dass sie die Inhalte der Landschaftsplanung materiell ersetzen. Die Traeger der Forstplanung verfuegen jedoch ueber eine fachgesetzlich beruendete Planungskompetenz, die duch den Landschaftsplan weder ersetzt, noch aufgehoben werden kann. Fuer beide Planungsdisziplinen gilt, dass Hindernisse fuer eine den oekologischen Anforderungen gerecht werdende Planung forbestehen. So unnuetz es ist, gegen die Landschaftsplanung im Walde Front zu machen, so sehr bedarf es der Verbesserung der Planungsmitwirkung durch die Forstbehoerden. Die notwendigen Technken zur Durchsetzung des Fachplanungsstandpunkteswerden nicht beherrscht, obwohl nur auf diesem Weg forstpolitisch die Durchsetzung fachlicher Ziele bei der Landschaftsplanung moeglich ist.
- Schlagwörter
- Klassifikation907.1--090.3 (Natur- und Landschaftsschutz. Politik)
903 (Praktische Forstpolitik, Allgemeines: allgemeine Systeme, Programme, Planungen usw.)
[430.1] (Bundesrepublik Deutschland, bis 1990)
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