- Standardsignatur673
- TitelErtragskundliche und lichtökologische Untersuchungen im Raume Litschau
- Verfasser
- ErscheinungsortWien
- Verlag
- Erscheinungsjahr1970
- SeitenS. 71-153
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200004649
- Quelle
- AbstractBei einem Kiefernschirm von etwa 40 % wie ihn die Probekreise 2 und 3 aufweisen, stehen den unterständigen Fichten nur etwa 10 - 13 % der Freilandhelligkeit zur Verfügung. Das reicht zumindest unter den herrsehenden Wuchsbedingungen (insbesondere Wasserhaushalt und Nährstoffgehalt des Bodens) noch nicht aus, um einen zufriedenstellenden Substanzgewinn erzielen zu können. Um für die in den Sekundärbeständen fast stets unter Druck stehenden Fichten leistungsichernde Lichtverhältnisse zu schaffen, muß der Kiefernschirm unter den gegebenen Standortsverhältnissen auf zumindest 25 % (20 - 30 %) reduziert werden. Die Auflockerung des Kiefernschirmes muß somit so stark ausfallen, daß der Eindruck von eindeutigen und bleibenden Lücken in der herrschenden Kronenschichte entsteht (das entspricht etwa einem Lückendurchmesser bis zum zweifachen des mittleren Kronendurchmessers). Dann erst erreichen wir im Kronenbereich der Fichten etwa 30 % der Freilandhelligkeit bzw. optimale LichtVerhältnisse von mindestens 10 000 Lux etwa während eines Drittels eines Tagesganges. Es kann dann auch ohne Bodenmelioration eine entscheidende Zuwachssteigerung bei der Fichte erwartet werden. Überträgt man nun diesen Wert von 20 - 30 % auf den Meliorationsbestand in 33 d2, so kann man feststellen, daß die Reduzierung des Kiefernschirmes, abgesehen vom Bereich der Probefläche 5a und 6a, im Durchschnitt gut getroffen worden ist. Die Kiefer weist (laut Stichprobeaufnahme) ein Kronenquerflächenverhältnis von 28% auf (Mittelwert der Probeflächen 1a - 4a). Dies entspricht einem Beschirmungsverhältnis von durchschnittlich 23 % (Beschirmungsverhältnis: Beschirmte Fläche - einfach oder auch mehrfach überschirmt - im Verhältnis zur unbeschirmten Fläche). Nach dem Stichprobenverfahren ergab sich ein Wert von 27, 5 %; bezogen auf die bei den lichtökologischen Untersuchungen unterstellte Kronenprojektion - Relation 85/100 -, entspricht dieser Wert dem "berichtigten Beschirmungsverhältnis" von rund 23 % (siehe diesbezüglich einen verfahrenstechnischen Hinweis am Ende des Abschnittes 5.32). In die Fichte wurde darüber hinaus sehr stark eingegriffen. Wäre es nun lediglich darum gegangen, für die Fichte bessere Wachstumsbedingungen zu schaffen, um dadurch eine unter den Standortsgegebenheiten optimale Volumszuwachsleistung des Gesamtbestandes pro ha zu erzielen, dann hätte der Eingriff bei weitem nicht in diesem Ausmaß erfolgen dürfen. Da sich aber die Betriebsführung eine dauerhafte Standortsmeliorierung und einen Bestandesumbau in Richtung der primären Mischbestände zum Ziel setzte und für den gesicherten Unterbau von Fichte, Tanne und Oberboden - meliorierenden Laubhölzern mindestens 8 - 10 % Helligkeit gegenüber dem Freiland nötig ist, waren diese Eingriffe, insbesondere in den Fichtenschirm, unerläßlich. Bei diesen Maßnahmen müssen natürlich erhebliche Leistungseinbußen pro ha, gemessen am flächenbezogenen Zuwachs des verbleibenden Bestandes, in Kauf genommen werden. Bedenkt man jedoch, daß nunmehr rund 55 % des Zuwachses von der wertvolleren Fichte (bisher nur rund 30 %) geleistet werden und bei ihr im Gegensatz zur Kiefer noch eine entscheidende Wertzuwachssteigerung durch Hineinwachsen in wertvollere Dimensionen zu erwarten ist, dann fallen die mengenmäßigen Leistungseinbußen nicht so sehr ins Gewicht. Inwieweit hier die allmählich einsetzende Bodenregradation überdies noch verbessernd wirksam werden kann, wäre in künftigen Untersuchungen zu klären.
- Schlagwörter
- Klassifikation181.21 (Beziehungen zum Licht)
181.65 (Wachstum (Zuwachs), soweit durch die Umgebung beeinflußt (einschl. waldbaulicher Behandlung))
228.3 (Gemischte Bestände)
231 (Natürliche Verjüngung)
568 (Andere zahlenmäßige Untersuchungen der Bestandesstruktur und ihrer Veränderungen. Wachstumsgang nach Baumklassen usw.)
174.7 (Coniferae [Siehe Anhang D])
[436.3] (Niederösterreich)
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