- Standardsignatur629
- TitelZur Besitzgeschichte und der siedlungsmässigen Erschliessung des Schwarzwaldes
- Verfasser
- ErscheinungsortZürich
- Verlag
- Erscheinungsjahr1985
- SeitenS. 59-66
- Illustrationen7 Lit. Ang.
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200002484
- Quelle
- AbstractIm Schwarzwald sind die drei Waldbesitzarten Staatswald (27 %), Gemeinde- und Körperschaftswald (36 %) und Privatwald (37 %) in einem ziemlich ausgewogenen Verhältnis vertreten. Beim Privatwald dominiert die Sonderform des bäuerlichen Waldbesitzers. In weiten Teilen des mittleren Schwarzwaldes ist der Bauernwald die am stärksten vertretene Besitzart; er weist hier auch eine weit über dem Durchschnitt des Landes liegende Besitzgrössenstruktur auf. Der durchschnittliche Waldbesitz je Betrieb beträgt rund 10 ha, die Grössenklasse mit 20-25 ha ist besonders stark vertreten. Eine Erklärung für diese heutigen Verhältnisse bietet die geschichtliche Entwicklung in diesem Raum. Dabei ist von besonderem Interesse, warum gerade im Schwarzwald so viele bäuerliche Betriebe mit grossem Waldbesitz bis heute erhalten geblieben sind. Denn in den übrigen Landesteilen besteht der bäuerliche Waldbesitz fast ausschliesslich aus zersplitterten Klein- und Kleinstflächen mit geringen Durchschnittsgrössen. Der Schwarzwald war aufgrund seiner natürlichen Gegebenheiten bis zum 10. Jahrhundert eine weitgehend menschenleere, unbesiedelte Landschaft, umgeben von tief gelegenen, fruchtbaren und früh besiedelten Gebieten (Altsiedelland). Durch seine stark zunehmende Bevölkerung in diesen dicht besiedelten Gebieten enstand im 9. und 10. Jahrhundert ein zunehmender Druck auf die bisher unerschlossenen Landschaften, wie sie der Schwarzwald als besonderes Beispiel in Südwestdeutschland darstellte. Nach 900 begannen vom Altsiedelland aus erste zaghafte Vorstösse, die dann etwa ab 1000 n.Chr. zu einer systematischen, gut organisierten Erschliessung des Schwarzwaldes ausgebaut wurden. Träger und Organisatoren der Erschliessung und Besiedlung waren adlige Grundherren und die Klöster. Die Herzöge von Zähringen waren dabei im 11. und 12. Jahrhundert die bestimmende Macht, die die Erschliessung und Besiedlung lenkten und vorantrieben. In der ersten Phase stand die auf landwirtschaftliche Nutzung ausgerichtete Besiedlung im Vordergrund. Dabei bildete sich eine besondere Siedlungsstruktur heraus. Die Besiedlung folgte den Tälern. In diesen wurden Einzelhof-Siedlungsstellen ausgewiesen, die jeweils rund 40-60 ha Fläche umfassten und deren Besitzgrenzen jeweils quer zum Tal von Kamm zu Kamm verliefen. Durch Freiheiten und Privilegien gegenüber den Verhältnissen im altbesiedelten Gebiet wurden die Siedler gewonnen. Vielfach wurde nur beim Erbfall eine Art Erbschaftssteuer erhoben, die persönliche Freiheit dadurch grösser. Im Zuge dieser als Erbleihe bezeichneten Form wurde auch die Unteilbarkeit der Hofgüter festgelegt und durch die Jahrhunderte beibehalten. In späterer Zeit entwickelte sich aus dem Erbleihen zunehmend der Anspruch auf das uneingeschränkte Eigentum der Besitzerfamilie an den geschlossenen Hofgütern mit ihrem grossen Waldanteil. Die unwirtlichen und landwirtschaftlich ungünstigen Hochlagen und Hochflächen - vor allem im Nordschwarzwald - wurden erst in einer zweiten Phase besiedelt, al vor allem die Rohstoffe Holz und Erzvorkommen gewerblich genutzt werden konnten. Die Herstellung von Geschirren und Gebrauchsgegenständen (die sog. Holzschnefelei), die Köhlerei, die Harzgewinnung, die Verflössung von starken Stämmen bis nach Holland, die Galshüttenbtreibe sowie der Bergbau und Hüttenwerke waren der Anlass, in bisher unerschlossene Gebiete des holzreichen Schwarzwaldes vorzustossen. Die Siedlungen hatten überwiegend Dorf- oder Weilerform. Die Siedlungsstellen hatten geringe landwirtschaftliche Flächen zur Deckung eines gewissen Grundbedarfes, und sie hatten i.d.R. keinen eigenen Waldbesitz. Die Holznutzung wurde durch Berechtigung und durch Konzessionen an die betreffenden Handwerker und Gewerbe vergeben, die Waldfläche selbst blieb im eigentum der jeweiligen Grundherren oder auch der Gemeinde. Hier bildete sich das Eigentum von Staat, Gemeinden und von adligen Grossgrundbesitzern heraus. In späteren Zeiten, vor allem im 19. Jahrhundert, gingen auch Waldflächen durch die Ablösung von Berechtigungen an die kleinen landwirtschaftlichen Anwesen der Handwerker und Gewerbetreibenden über. Im 19. Jahrhundert kam es aber auch in den Gebieten der Hofgüter durch die Agrarkrise zu zahlreichen Verkäufern und Aufgaben von Höfen, die überwiegend durch den Staat, z.T. auch durch Gemeinden und adlige Grundherrschaften aufgekauft wurden. Es kam hier zu nicht unbeträchtlichen Verschiebungen in der Besitzstruktur, vor allem in grossflächigen Verlusten an bäuerlichem Waldbesitz und zu entsprechenden Zunahmen des Staatlichen Waldbesitzers. Heute haben sich die Besitzesverhältnisse stabilisiert, es kommt kaum zu nenenswerten An- und Verkäufen.
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