- Standardsignatur627
- TitelWalderhaltung als Aufgabe der Forstbehörde. Ergebnisse aus einer behördenorientierten Politikfeldanalyse
- Verfasser
- ErscheinungsortWien
- Verlag
- Erscheinungsjahr1989
- SeitenS. 1-21
- Illustrationen3 Abb., 1 Tab., 13 Lit. Ang.
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200002072
- Quelle
- AbstractMit den Rodungsproblemen innerhalb der letzten 25 Jahre in ganz Oesterreich gilt die vorliegende Untersuchung einer seit ueber 100 Jahren sehr wesentlichen Teilaufgabe forstlicher Walderhaltungspolitik. Dem sozialwissenschaftlichen Ansatz entsprechend, liegt das Hauptaugenmerk der Analyse auf den Interessen der Bodennutzer am Walde und ihrer Regelung durch Politik, wobeiinsbesondere die Einflussnahme der FB auf die Rodungskonflikte dargestellt und erklaert wird. Die wissenschftliche Erklaerung stuetzt sich auf den theoretisc hen Ansatz der behoerdenorientierten Politikfeldanalyse (bPFA) und auf empirische Erhebungen auf allen drei Ebenen der Forstbehoerde. Die bPFA fasst die Roodungspolitik als gesellschftlich- politische Problembearbeitung auf, innerhalb derProbleme zunaechst erkannt und Loesungsprogramme, meist in Form von Gesetzen, formuliert werden muessen. Im Anschluss daran sind die Programme zu implementieren, mit unterschiedlichen Wirkungen auf die tatsaechliche Inanspruchnahme von Wald. Die Forstbehoerde (FB) greift mit Hilfe von Information und Macht in alle Phasen der Problembearbeitung ein, wobei sie den formalen Vollzug des Forstgesetzes mit mindestens ebenso wirksamen informalen Handlungen ergaenzt. Das formale forstliche Programm normiert ein generelles Rodungsverbot mit der Moeglichkeit fuer die FB, Ausnahmen davon zu bewilligen. In der Vollzugspraxis verfuegt die FB stets nur ueber begrenzte Machtressourcen, die nur bedingt ausreichen, um auf den Grundlage des Forstgesetzes eine auch durchsetzbare Entsheidung zutreffen. Die Regelungstechnik des rechtsstaatlichen Verfahrens besteht zum ein en in der Aufklaerung ueber Sachlage und Rechtsnormen und der daraus ableitbaren Entscheidungen. Zum anderen droht der Staat bei Ungehorsam mit der Ausweitungdes Verfahrens um Strafgelder usw. Dem vermag der Betroffende informal die Dro hung mit der Ausweitung um politische Interventionen, Buendnispartner innerhalbder staatlichen Verwaltung, wirtschaftliche Sanktionen, oeffentlichen Druck us w. entgegenzusetzen. Als weitere Regelungstechnik bietet sich die Aushandlung an, in der beide Seiten in Richtung eines Kompromisses ein Stueck weit nachgeben. Obwohl die Aushandlung den rechtsstaatlichen Normen voellig widerspricht, istsie eine informal haeufig eingesetzte Technik, mit der der forstliche Amtssach verstaendige in schwacher Position noch einiges fuer die Walderhaltung durchsetzt. Gegenueber den Bodennutzern fuer Landwirtschaft, Wohnbau und Industrie/Gewerbe erhoeht die FB die Regelungswirkung des formalen Verfahrens durch informal durchgefuehrte Vorverfahren, in denen Ausweitungen, d. h. die vorwegnehmende Drohung mit einem negativen Bescheid, und Aushandlung zum Einsatz gelangen. Zusaetzlich bieten Vorverfahren im Rahmen der Raumordnung Gelegenheit fuer verbesserte Sachloesung sowie Aushandlungskompromisse zwischen Walderhaltung und ...
- Schlagwörter
- Klassifikation
Hierarchie-Browser
