Anhand der im vorangegangenen Abschnitt 2.2 dargestellten fünf Kriterien wurden 15 in Deutschland eingeführte Baumarten in ihrer Invasivität beurteilt. In der Gesamtbewertung sind vier Baumarten, namentlich der Eschenahorn (Acer negundo), der Götterbaum (Ailanthus altissima), die Rotesche (Fraxinus pennsylvanica) und die Spätblühende Traubenkirsche (Prunus serotina) aufgrund ihres hohen Reproduktions-, Ausbreitungs- und Verdrängungspotenzials sowie der begrenzten Steuerungsmöglichkeiten als invasiv anzusehen. Sie sind daher nicht anbauwürdig, und eine Anpflanzung hat zu unterbleiben. Für die Paulownie (Paulownia tomentosa) liegt insgesamt kein eindeutiger Befund der Invasivität vor. Indizien deuten jedoch auf ein invasives Verhalten hin. Für Wälder ist diese Baumart daher ebenfalls als nicht anbauwürdig anzusehen. Bei ihrer möglichen Verwendung als schnellwüchsige Art in landwirtschaftlichen Kurzumtriebsplantagen muss darauf geachtet werden, dass eine unerwünschte Ausbreitung in angrenzende Gebiete unterbleibt. Für einige Arten wie die Gleditschie (Gleditsia triacanthos), den Essigbaum (Rhus typhina) und die Robinie (Robinia pseudoacacia) ergibt sich eine differenzierte Bewertung. Da diese Baumarten sehr lichtbedürftig sind, können sie sich in der Konkurrenz mit heimischen Baumarten langfristig nicht durchsetzen und zeigen nur auf einigen Offenlandstandorten invasive Tendenzen. Gleditschie und Essigbaum sind in Wäldern nicht anbauwürdig. Die Robinie ist demgegenüber auf armen, trockenen Waldstandorten und in Kurzumtriebsplantagen im subkontinentalen Bereich anbauwürdig, sofern diese Standorte nicht aus kulturgeschichtlichen oder naturschutzfachlichen Gründen erhalten werden sollen. Eine Ausbreitungskontrolle muss dabei gewährleistet sein. A – Allgemeiner Teil – Zielsetzung, Definitionen, Bewertung; Anlass und Zielsetzung; Einführung; Rechtliche Rahmenbedingungen auf nationaler und europäischer Ebene; Umgang mit invasiven Arten nach dem Bundesnaturschutzgesetz; EU-Biodiversitätsstrategie und Entwurf einer Europaischen Verordnung; Bewertung der Invasivität gebietsfremder Arten in der Diskussion ; Naturschutzfachliche Invasivitatsbewertung des Bundesamtes für Naturschutz; Kritik der Forstwissenschaften an der Bewertung des Bundesamtes für Naturschutz; Definitionen und Kriterien zur Bewertung der Invasivität eingeführter Baumarten; Definitionen Invasivität ; Okologische Definition; Gesetzliche Definition; Bewertungskriterien.; Zusammenfassende Bewertung und Ausblick; Zusammenfassung ; Ausblick; B – Spezieller Teil – Baumartenportraits; Baumartenportraits; Große Küstentanne (Abies grandis Dougl. ex D. Don Lindl.); Eschenahorn (Acer negundo L.) ; Götterbaum (Ailanthus altissima (Mill.) Swingle) ; Rotesche (Fraxinus pennsylvanica Marsh.). ; Gleditschie (Gleditsia triacanthos L.). ; Japanlärche (Larix kaempferi Lamb. Carr., Syn. Larix leptolepis
(Sieb et Zucc.) Gord.) ; Paulownie (Paulownia tomentosa (Thunb. ex Murray) Steud.) ; Schwarzkiefer (Pinus nigra Arn.). ; Strobe (Pinus strobus L.) ; Hybridpappel (Populus x canadensis Monch; Syn. Populus x euramericana Guinier) ; Spätblühende Traubenkirsche (Prunus serotina Ehrh.) ; Douglasie (Pseudotsuga menziesii (Mirb.) Franco) ; Roteiche (Quercus rubra L.) ; Essigbaum (Rhus typhina L.). ; Robinie (Robinia pseudoacacia L.)