- Standardsignatur11705S
- Titel1. Waldordnung für Niederösterreich: 1. Julius 1813.
- ErscheinungsortWien
- Verlag
- Erscheinungsjahr1816
- SeitenS. 1-25
- MaterialBandaufführung
- Datensatznummer184695
- Quelle
- AbstractDer Holzmangel, welcher sowohl in dem Bedürfnisse der Haushalte, als dem Betriebe der Gewerbe theils wirklich gefühlt wird, theils befürchtet werden kann, legt der Staatsverwaltung die Pflicht auf, diesem Gegenstande ihre vorzügliche Aufmerksamkeit zuzuwenden, und in Beziehung auf denselben die Benützung der Waldungen unter eine strenge Aufsicht zu stellen, dmait zum Vortheile der Zeitgenossen und der Nachkommenschaft die Erhaltung der Waldungen gesichert, und ihrer Erträgniß-Fähigkeit hierdurch Dauer gegeben werde. Wir finden demnach mit Benützung der in diesem Zweige der öffenlcihen Verwaltung schon gewählten Maßregeln und mit Rücksicht auf die Forderungen der dermahligen Umstände Nachstehendes zu verordnen:
Von Erhebung des Waldstandes nach seinem Flächeninhalte und Holzertägnisse: Jede Grundobrigkeit wird verpflichtet, sowohl ihre eigenen Waldungen udn Auen, als auch die von denselben ... durch einen Forstverständigen genau ausmessen zu lasen ... Waldgrenzen geau zu bestimmen ...
Von der Forstaufsicht: Die organisirung einer allgemeinen Oberaufsicht von Seiten des Staats über die Wälder und Auen in Nieder-Österreich haben wir bereits beschlossen. Die besondere örtliche Aufsicht der Wälder und Auen übertragen wir den Grundobrigen.
Von den Forstverletzungen (Waldvrefel) und ihren Strafen
- Schlagwörter
- Klassifikation[036] (Führer und Leitfaden mit praktischer und beschreibender Information)
Exemplarnummer | Signatur | Leihkategorie | Filiale | Leihstatus |
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1433870 | 11705S | elektronische Publikation | Verfügbar |
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