Die Arbeitsgemeinschaft Holzschutzmittel (ARGE-HSM) hat sich die verantwortungsbewusste Verwendung von Holzschutzmitteln zur Aufgabe gemacht. Es werden nur Holzschutzmittel zur Verwendung empfohlen, die nach den Grundsätzen des Regelwerkes der ARGE–HSM von Experten aus dem Bereich des Holzschutzes und der Toxikologie positiv beurteilt wurden, sowie jene Holzschutzmittel, die nach dem
Biozidproduktegesetzes (BiozidG, BGBl I 2000/105 i.d.g.F.) zugelassen wurden. Wesentliche Beurteilungskriterien sind dabei: nachgewiesene Wirksamkeit gegen Holzschädlinge; bestandene Sicherheitsbewertung zur Minimierung der Belastung der Verarbeiter und der Umwelt; verständliche schriftliche Arbeitsanleitungen auf den Etiketten der Verpackungen und in den technischen Informationen (Technischen
Merkblättern) für eine sichere und wirksame Anwendung durch Privatpersonen, in Industrie- oder Gewerbebetrieben und eine gleichbleibende Qualität durch eine gesicherte Eigenüberwachung bei der Herstellung. Eine Fremdüberwachung durch eine akkreditierte Prüfanstalt kann auf Wunsch des Herstellers erfolgen. Alle im Sinne dieser Kriterien positiv beurteilten Holzschutzmittel werden im Österreichischen Holzschutzmittelverzeichnis veröffentlicht und erhalten die Berechtigung zur Nutzung des Prüfsiegels der ARGE–HSM. Jene Produkte, die zusätzlich einer Fremdüberwachung unterliegen, werden als solche in diesem Verzeichnis besonders gekennzeichnet. Dieses Verzeichnis enthält
überdies allgemeine Informationen zum Thema Holzschutz und zum richtigen Umgang mit Holzschutzmitteln. Die Einträge bei den einzelnen bereits behördlich registrierten oder zugelassenen Produkten (erkennbar an den Register-/Zulassungsnummern) stellen lediglich einen Auszug aus den Zulassungsbescheiden dar. Die Technischen Informationen und Etikettentexte der einzelnen Produkte können daher weitere umfangreichere Anweisungen und Beschränkungen hinsichtlich Anwendung und Verarbeitung enthalten. Diese Anweisungen sind zu beachten.