Der Klimaschutzbericht stellt die Treibhausgasemissionen in Österreich dem Kyoto-Ziel für die Periode 2008–2012 gegenüber. Das Ergebnis: Mit 82,8 Mio. Tonnen Kohlenstoffdioxid-Äquivalent lagen die Emissionen im Jahr 2011 um 6,0 % über dem Wert von 1990. Gegenüber 2010 sind die Emissionen um rund 2,3 % gefallen. Durch den verstärkten Einsatz von flexiblen Instrumenten wie dem Ankaufprogramm des Joint Implementation und Clean Development Mechanism (JI/CDM) wird Österreich seinen Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll nachkommen.
Für die Periode von 2013–2020 gibt die EU verbindliche Ziele für die Reduktion von Treibhausgasen und den Anteil erneuerbarer Energieträger vor. Wie Szenario-Analysen des Umweltbundesamtes zeigen, lassen sich diese Ziele nur erreichen, wenn zusätzliche Maßnahmen im Inland vor allem im Verkehr und bei der Raumwärme umgesetzt werden. Treibhausgas-Emissionen in Österreich bis 2011 in Relation zum Kyoto-Ziel 2011 war das vierte Jahr der fünfjährigen erste Kyoto-Verpflichtungsperiode. Im Jahr 2011 betrugen die Treibhausgas-Emissionen Österreichs 82,8 Mio. Tonnen Kohlenstoffdioxid-Äquivalent (CO2-Äquivalent). Die Emissionen lagen im Jahr 2011 um 6,0 % über dem Niveau von 1990 und um 14,1 Mio. Tonnen über dem jährlichen Durchschnittswert des für 2008 bis 2012 festgelegten Kyoto-Ziels von 13 % gegenüber 1990 (= 68,8 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent). Mit Ausnahme des Jahres 2010 sind die Treibhausgas-Emissionen seit 2005 kontinuierlich gesunken. Diese Abnahme ist in erster Linie auf den vermehrten Einsatz von erneuerbarer Energie und Energieeffizienzmaßnahmen, wie sie unter anderem in der Klimastrategie vorgesehen sind, zurückzuführen. Der Anstieg 2010 ist auf die Erholung der Wirtschaft nach dem Krisenjahr 2009 zurückzuführen, der Rückgang 2010 auf 2011 auf den abnehmenden Verbrauch fossiler Energieträger, u. a. aufgrund des verhältnismäßig milden Winters 2011 (UMWELTBUNDESAMT 2013a). Für das Jahr 2012 ist mit Treibhausgas-Emissionen in ähnlicher Höhe wie 2011 zu rechnen. Unter Berücksichtigung des Emissionshandels, der Projekte aus Joint Implementation und Clean Development Mechanism (JI/CDM) sowie der Bilanz aus Neubewaldung und Entwaldung beträgt die Abweichung vom Ziel der Klimastrategie 2007 im Jahr 2011 rund 4,7 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent. Als Summe der Jahre 2008 bis 2011 ergibt sich gegenüber dem in der Klimastrategie geplanten Einsatz von JI/CDM ein zusätzlicher Bedarf an flexiblen Instrumenten von 23,8 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent. Zum Ausgleich des österreichischen Kyoto-Kontos wurden die entsprechenden rechtlichen Vorkehrungen zur Ausweitung des Ankaufprogramms 2012 getroffen. Somit wird Österreich seinen unionsrechtlichen und völkerrechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Kyoto-Ziel nachkommen. Eine abschließende Bewertung der 2. Handelsperiode 2008 bis 2012 für Österreich ergibt, dass die Gratiszuteilung an stationäre Anlagen über die gesamte Periode hin gesehen um ca. 10,4 Mio. über den geprüften Emissionen lag. 2008 lagen die Emissionen noch über der Gratiszuteilung, während in den Jahren 2009 bis 2012 infolge der verringerten wirtschaftlichen Aktivität ein Überschuss an Zertifikaten gegenüber der Gratiszuteilung bestand. Ausblick auf die Periode 2013 bis 2020 Mit dem Klima- und Energiepaket der EU haben sich die Mitgliedstaaten verpflichtet, ihre Treibhausgas-Emissionen bis 2020 gegenüber dem Basisjahr 1990 um 20 % zu reduzieren. Hierbei wird in den Emissionshandelssektoren und den Nicht-Emissionshandelssektoren unterschiedlich vorgegangen. Im Nicht-EH-Bereich ist für Österreich in diesem Zeitraum eine Emissionsminderung von 16 % bis 2020 vorgesehen, bezogen auf das Jahr 2005. Zudem ist ein rechtlich verbindlicher Zielpfad ab 2013 vorgesehen; es wird jährlich abgerechnet. Für die Jahre ab 2013 sehen die unionsrechtlichen Vorgaben der EU gewisse Flexibilitäten im Rahmen der Effort-Sharing-Entscheidung vor. Projekte außerhalb Österreichs (JI/CDM) können nur bis maximal 4 % der Emissionen des Basisjahres 2005 angerechnet werden. Der Handel von Emissionsrechten innerhalb der EU-Mitgliedstaaten ist hingegen unbeschränkt möglich. Als weiteres Ziel des Klima- und Energiepakets ist der Anteil der erneuerbaren Energieträger am Bruttoendenergieverbrauch in der EU auf 20 % zu steigern. Für Österreich gilt hierbei ein Ziel von 34 %. Im Verkehrssektor sind mindestens 10 % der eingesetzten Energie durch erneuerbare Energieträger aufzubringen. Zur Eindämmung des Energieverbrauchs ist eine rechtlich bislang nicht verbindliche Erhöhung der Energieeffizienz um 20 % bis 2020 vorgesehen. Im November 2011 trat in Österreich das Klimaschutzgesetz (KSG) in Kraft. Es ist an jene Sektoren gerichtet, die nicht dem Emissionshandel unterliegen1, und schreibt für diese Emissionshöchstmengen vor, die für die Periode 2008 bis 2012 den Zielwerten der Klimastrategie 2007 entsprechen. In einer Novelle des Gesetzes (BGBl. I Nr. 94/2013) wurden darüber hinaus Höchstmengen je Sektor für die Periode 2013 bis 2020 beschlossen. Sektorale Verhandlungsgruppen haben im Jahr 2012 Maßnahmen, die eine Einhaltung der sektoralen Höchstmengen ermöglichen sollen, ausgearbeitet. Die Kostentragung zwischen den Gebietskörperschaften (Bund und Länder) bei Überschreitung des Zielpfades soll in einer gesonderten Vereinbarung geregelt werden. Für den Bereich des Emissionshandels ist bis 2020 EU-weit eine Reduktion der Emissionen um 21 % vorgesehen (im Vergleich zu 2005). In der Periode 2013 bis 2020 ist eine verstärkte Vergabe von Emissionszertifikaten durch Versteigerung vorgeschrieben. Dies betrifft insbesondere die Stromproduktion. Für die Industrie und die Wärmeerzeugung ermöglicht die Emissionshandelsrichtlinie die übergangsweise kostenfreie Zuteilung, die auf unionsweit einheitlichen Regeln (ex-ante-Benchmarks) beruht.