Der Bericht zeigt die neueste Entwicklung jener Luftschadstoffe, für die es nationale Emissionshöchstmengen gibt. Er folgt in Format und Inhalt den verbindlichen Anforderungen der EURichtlinie 2001/81/EG1 über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe, nach der englischen Bezeichnung national emission ceilings auch als NEC-Richtlinie bekannt. In der NEC-Richtlinie sind für die einzelnen Mitgliedstaaten verbindliche nationale Emissionshöchstmengen für Schwefeldioxid (SO2), Stickoxide (NOx), flüchtige organische Verbindungen ohne Methan (NMVOC) und Ammoniak (NH3) ab dem Jahr 2010 festgelegt. Die NEC-Richtlinie wurde in Österreich mit dem Emissionshöchstmengengesetz-Luft2 (EG-L; BGBl. I Nr. 34/2003) in nationales Recht umgesetzt; das EG-L trat am 12. Juni 2003 in Kraft. Artikel 7 in Verbindung mit Annex III der NEC-Richtlinie legt fest, dass für diese Luftschadstoffe eine jährliche Inventur zu erstellen ist, die den im Rahmen des UNECE-Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (Convention on Long-Range Transboundary Air Pollution, LRTAP) beschlossenen Inventurregeln entspricht.Emissionstrend Die folgende Tabelle zeigt den Trend der nationalen Gesamtemissionen ab dem Jahr 1990 bis 2008 in tausend Tonnen Gesamtmasse.Diese nationalen Gesamtemissionen wurden auf Basis der in Österreich verkauften Treibstoffe errechnet. Dabei ist zu beachten, dass in Österreich insbesondere in den letzten Jahren ein beachtlicher Teil der verkauften Treibstoffmenge im Inland getankt, jedoch im Ausland verfahren wurde (Kraftstoffexport in Fahrzeugtanks, oft auch als "Tanktourismus" bezeichnet). Gemäß Artikel 2 der NEC-Richtlinie gilt diese für Emissionen von Schadstoffen auf dem Gebiet der Mitgliedstaaten. Die folgende Tabelle zeigt die österreichischen Gesamtemissionen ohne Kraftstoffexport im Vergleich mit den nationalen Emissionshöchstmengen der NEC-Richtlinie. Diese Emissionsmengen sind Österreichs offizielle Inventurdaten gemäß Artikel 8 (1) der NECRichtlinie (vgl. Anhang 2). Die nationalen Gesamtemissionen inklusive der Emissionen aus dem Kraftstoffexport sind in Anhang 1 angeführt. Beide Datensätze wurden der Europäischen Kommission zusammen mit diesem Bericht im NFR4-Format als Excel-Dateien übermittelt.