Die Verwendung von Holzstrukturen zur Grabensicherung ist dauerhaft nur in Kombination mit lebenden Pflanzen möglich, die nach dem Vermorschen des Holzes die Sicherungsfunktion übernehmen. Dazu braucht es nicht nur Maßnahmen im Graben selber, sondern auch die Begrünung und Bepflanzung der seitlichen Einhänge und der Grabenkante. In Gräben mit ständiger Wasserführung ist der Einsatz von Gehölzen nur in den Schultern der Holz- bzw. Steinstrukturen möglich, in solchen mit sporadischer Wasserführung können Gehölze auch in der Abflusssektion eingelegt werden. Über die Eignung von Pflanzen für die Grabensicherung werden im Kapitel 2 sowohl für den mitteleuropäischen Raum als auch für Nepal entsprechende Aufstellungen gezeigt. Im Kapitel 3 und 4 sind Beispiele ingenieurbiologischer Längs- und Ouenwerke angeführt.
384.2 (Verbauungen gegen Erosion im allgemeinen) 384.3 (Wildbachverbauung) 116.64 (Schutz durch forstliche Maßnahmen [hauptsächlich als Kreuzverweis zu 266 (Windschutzstreifen) und 233 (Aufforstung) zu verwenden]) [234.3] (Alpen) [541.35] (Nepal)