Auf der Grundlage der Instruktuon für Forstwirtschaftseinrichtung von 1830 werden im Untersuchungsgebiet zwischen 1843 und 1856 die primitiven Operate erstellt. Der Waldzustand zur damaligen Zeit ist bei bereits tonangebender Fichte gekennzeichnet durch ein Überwiegen standortsangepaßter Mischbestände. Im Hienheimer Forst spielen Eiche und Buche noch eine bedeutende Rolle, in den großen Forsten nördlich der Altmühl nimmt die Tanne noch ein beachtliches Gewicht ein. Bei hohen Baumzahlen sind die Bestandsglieder im allgemeinen schwach dimensioniert. In den ersten Forsteinrichtungswerken und in den einschlägigen, für größere Gebiete aufgestellten Waldbaugrundsätzen (Wirtschaftsregeln für die Hochwaldungen in der Landschaft zwischen den Alpen und der Donau und dem angrenzenden Teil des Fränkischen Jura, 1849; Wirtschaftsregeln für die in der Oberpfalz vorkommenden Waldbestandsformen, 1860; Revidierte allgemeine Grundregeln bezüglich des Wirtschafts- und Kulturbetriebes in den Staatswaldungen der Oberpfalz, 1896; für die Eichennachzeucht in Hienheimer Forst Verweis auf die Wirtschaftsregeln für den Pfälzerwald, 1843; und die Wirtschaftsregeln für den Spessar, 1847) wir der Dunkelschlag als probates Verjüngungsverfahren vorgeschrieben. Dieses im zeitlichen Ablauf in Vorbereitungs-, Angriffs- und räumungshiebe gegliederte Verfahren unterscheidet sich vom Großschirmschlag Hartigscher Prägung dadurch, daß bei einer Tiefe des Arbeitsfeldes von etwa 3 bis 4 Altbestandshöhen zonenweise gegen die Hauptwindrichtung verjüngt wird, daß keine gleichmäßige Auflichtung erfolgt, sondern in zunehmendem Maße bereits bei den Vorbereitungshieben Ansamungskerne von Buche und Tanne begünstigt werden. Dieses Verfahren trägt also ohne Zweifel bereits Elemente des Femelschlages in sich. Bei vergleichsweise raschem Vorgehen werden mehr oder minder gleichaltrige Bestände nachgezogen, in denen die Baumarten der Ausgangsbestockung mit unterschiedlicher Gewichtsverlagerung wieder vertreten sind. Im allgemeinen verliert die Tanne etwas an Boden, während Buche - besonders auf den Kalkverwitterungsböden (Standortsgruppe 2) - und Kiefer - bevorzugt auf den frostgefährdeten Pseudogleyböden (Standortsgruppen 4 und 5) - ihr Areal geringfügig ausdehen können. Die Gründe für die Verschiebung der Baumartenanteile liegen zum Teil in der schematischen Anwendung des Verfahrens, zum Teil in äußren Einwirkungen (Stürme 1868, 1870). Gleichwohl hat sich der Dunkelschlag, im ganzen gesehen, gut bewährt. 1885 wird unter dem Einfluß von K. Gayer der Femelschlag eingeführt (Neuessinger Wirtschaftsregeln). Bei unverändertem Ziel der Nachzucht von Mischbeständen (0,6 Fichte, 0,3 Tanne, 0,1 Lärche) werden zwei Varianten unterschieden: die horst- und gruppenweise Verjüngung in der Femelschlagform (Form A in der schematischen Darstellung der Wirtschaftsregeln) und die Verjüngung mittels Saumschlag unter Schirmstand als Modifikation im stark geneigten Gelände. Die beginnende Verjüngungstätigkeit beschränkt sich also flächemäßig auf Gruppen und Horste bzw. auf Säume; der größere Teil des Bestandes bleibt zunächst unberührt. 1893 wird im Hienheimer Forst der Verjüngungsbetrieb den neuen Grundsätzen angepaßt (Wirtschaftsregeln für den Hienheimer Forst). Bei stärkerer Betrachtung der räumlichen Ordnung wird durch Einführung des bayerischen kominierten Verfahrens größere Beweglichkeit erstrebt. Für die Verjüngung laubreicher Bestände (BZ 0,6 Fichte, 0,2-0,3 Buche, 0,1-0,2 Lärche) wird der Femelbschlag dem früheren Dunkelschlag ziemlich angenähert (Form B in der schematischen Darstellung der Wirtschaftsregeln). Die Wirtschaftsregeln von 1897 für den Komplex Frauenforst - zugleich als Ergänzung der Neuessinger und Hienheimer Regeln gedacht - enthalten als Novum die Verbindung von Keil und Saum als Variante des kombinierten Verfahrens im steilen Gelände. Die Modifikationen des Femelschlages erhalten mit der Differenzierung zur besseren Anpassung an verschiedene Ausgangslagen auch eine gewisse schematische Erstarrung. In den Verjüngungsergebnissen aus der Femelschlagzeit kommt zunächst der gewollt hohe Anteil der Fichte deutlich zum Ausdruck. Bei größtenteils ausreichender Beteiligung sonstiger Mischbaumarten ist jedoch ein augenfälliger Rückgang der Tanne festzustellen. Die Gründe dafür liegen nur zum geringen Teil im Verjüngungsverfahren selbst; überwiegend sind sie in Bereichen zu suchen, die sich dem unmittelbaren einfluß der Betriebsführung weitgehend entziehen: hoher Wildstand seit Mitte der achtziger Jahre; fehlende Samenjahre von 1888 bis 1896, dann 1897 und 1899 Fruktifikation der Fichte in besonderem Ausmaß, dies bei enorm gestiegener Wertschätzung der Fichte zu einer Zeit, da der Waldbauer hauptsächlich danach beurteilt wird, ob es ihm gelingt, Naturverjüngung zu erzielen; merkliche Erhöhung der Hiebsätz als Folge des Antrages Törring, zusätzliche Merhfällungen während der Kriege und Umlagenzeit; sehr wahrscheinlich schlechter gewordene Umweltbedingungen für die Tanne durch gestiegene Jahresdurchschnittstemperatur und dadurch effektive Verminderung des Feuchtigkeitsangebotes; Einwirkung von Industrieabgasen. Der Pflegebetrieb ist bis zu Jahrhundertwende geprägt von den Vorstellungen der Dunkelmänner. Die Einführung der Durchforstungsgrade durch die Forstlichen Versuchsanstalten und die stärkere Beachtung des Mischwuchses und der Stufigkeit, vor allem aber die Vermittlung detaillierter Pflegegrundsätze in Anpassung an die Entwicklungsphasen der Bestände (Schädelin, Köstler) bringen eine positive Einstellung zum Pflegeproblem und zeitigen ansprechende Teilerfolge; einer nachhaltigen Entfaltung auf breiter Front stehen jedoch immer wieder äußere Schwierigkeiten im Weg. In der Forsteinrichtung wird das Fachwerk zu Beginn des 20. Jahrhunderts aufgegeben. Die nunmehr angewandten Altersklassenmethoden (Forsteirnichtungsweisungen von 1910 und 1951) räumen bei genauerer Zustandserfassung dem Waldbau größere Bewegungsfreiheiten ein. Die Forsteinrichtung beschränkt sich unter Wahrung der Nachhaltsbedingungen auf Zielsetzungen und Aufgabenstellungen und wird zur Beraterin des für den Aufgabenvollzug verantwortlichen und darin weitgehend freine Waldbaus.