Naturschutzverträgliche Erzeugung und Nutzung von Biomasse zur Wärme- und Stromgewinnung : Ergebnisse aus dem F+E-Vorhaben 80283040 des Bundesamtes für Naturschutz
Angesichts der weltweiten Klimaveränderung durch den Treibhauseffekt verpflichteten sich die Industriestaaten im Kyoto-Protokoll von 1997, ihre Emission von Treibhausgasen bis zum Jahr 2012 gegenüber 1990 um durchschnittlich 5,2 % zu senken. Eine Strategie des Klimaschutzes ist die Umstellung der Energieproduktion von fossilen auf erneuerbare Energieträger. In der EU wurde dazu im Jahr 2001 die Richtlinie zur "Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt" erlassen. Diese sieht für Deutschland eine Steigerung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien auf mindestens 12,5 % im Jahr 2010 vor. Dieses Ziel wurde in Deutschland bereits mit der Einführung des Emeuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vom 29. März 2000 gesetzlich verankert und ist Teil des Klimaschutzprogrammes der Bundesregierung. Bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen wird der Nutzung von Biomasse ein entscheidender Anteil zugemessen. Für den Anwendungsbereich des EEG definiert die Biomasseverordnung (BiomasseV) vom 21.6.2001, welche Stoffe als nutzbare Biomasse gelten. Die Vergütungsregelungen des EEG für Strom aus Biomasse haben die Planungssicherheit der Anlagenhersteller und -betreiber verbessert, so dass zusätzliche Investitionsanreize geschaffen werden konnten. In dem vorliegenden Gesetzentwurf zur geplanten Novelliemng des EEG in 2004 ist eine Fortführung der Förderung erneuerbarer Energieträger vorgesehen. Aus naturschutzfachlicher Sicht ist der Ausbau erneuerbaren Energien zur Vermeidung großräumiger Klimaveränderungen zu begrüßen, da sich die Ziele des Naturschutzes langfristig nicht ohne einen wirksamen Klimaschutz verwirklichen lassen. Jedoch dürfen die formulierten Klimaschutzziele nicht auf Kosten von Naturschutzzielen umgesetzt werden oder mit negativen Auswirkungen auf die Lebensraumverhältnisse verbunden sein, indem z.B. bestehende Konflikte zwischen Naturschutz und Land- bzw. Forstwirtschaft verstärkt werden. Ziel des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens ist es, mögliche Konflikte und Synergien beim Anbau und der Nutzung von Biomasse zur Wärme- und Stromgewinnung herauszuarbeiten. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Stromproduktion in Verbindung mit dem Energiepflanzenanbau in der Landwirtschaft und der forstwirtschaftlichen Nutzung von Energieholz.
262 (Wälder zur Gewinnung von Heizmaterial und von Laub als Viehfutter. Energiewald. (Kurzumtriebsfläche)) 331.1 (Biomasse (Vollbaumnutzung)) 333 (Ernte und Bringung von schwachem Holz (z.B. bei Pflegehieben)) 839.31 (Für Energie [vgl. auch 839.812) 907.1 (Natur- und Landschaftsschutz)