In Österreich hat die Entwicklung des Ländlichen Raums als Agrarförderung eine größere Bedeutung bekommen gegenüber der klassischen Agrarpolitik der Marktordnung. Der Grund hierfür liegt jedoch nicht in einer nennenswerten Umschichtung der Mittel von der ersten in die zweite Säule, sondern in einer konsequenten Ausweitung der zweiten Säule. Die Politik der Bergbauernförderung begann in Österreich bereits in den 70er Jahren und wurde mit dem Beitritt in die EU im Jahre 1995 im Rahmen der EU-Politikvorgaben fortgesetzt. Die besondere Situation Österreichs ist sicher nur bedingt vergleichbar mit der in Deutschland. Allerdings sind die zugrundeliegenden Ansätze für die Agrarpolitik durchaus übertragbar. Diese bestehen zum einen in dem Vorsatz, flächendeckend und vor allem auch in den sog. Ungunstlagen Landwirtschaft zu erhalten, zum anderen in einer Förderung der bäuerlichen und kleinstrukturierten Landwirtschaft und auch des Nebenerwerbs. Neue Aufgaben für den Landschaftserhalt, die Landschaftspflege und den Naturschutz benötigen die Mittelgebirgslandwirte in verschiedenen Bundesländern ebenfalls. Das Hauptinstrument, um mit Hilfe des Agrarumweltprogramms diese Ziele zu erreichen, ist der horizontale Ansatz des Österreichischen Programms für Umwelt und Landwirtschaft (ÖPUL). Man möchte alle Landwirte erreichen und daher können alle mit wenig Aufwand in den Genuss einer Grundförderung kommen. Im Prinzip verpflichtet sich der Landwirt nur zur Einhaltung der guten fachlichen Praxis, also des bestehenden Gesetzeswerkes. Zwar sagt die EU-Verordnung (1257/1999), dass die "Verpflichtungen bezüglich der Agrarumweltmaßnahmen über die Anwendung der guten landwirtschaftlichen Praxis im üblichen Sinne hinausgehen", (Art 23(2)) aber die Idee ist nicht so sehr die Besserung bestehender Umweltzustände, sondern die Verhinderung der Verschlechterung. Man macht alle Landwirte landesweit zu Partnern für den Umweltschutz. In den Maßnahmen, in denen tatsächlich Umwelterfolge zu erwarten und zu erzielen sind, sind die Auflagen häufig sehr differenziert gefächert und sehr schwer zu durchschauen. Dieses birgt die Gefahr, dass die Landwirte zu "Prämienoptimierern" werden: durch geschicktes Kombinieren verschiedener Maßnahmen können sie noch mehr Prämie ernten. In der Agrarförderung hat sich gezeigt, dass die besten Regelungen die einfachen und klaren sind. Hierzu gehören die Grundbedingungen für die Teilnahme am EPLR in Österreich: Einhaltung einer Tierbesatzgrenze von 2 GVE/ha, Einhaltung der Düngungsobergrenze von 170 kg N/ha, Schaffung von Biotopstrukuren auf mindestens 2 % der Betriebsfläche. Wenn betriebsindividuelle Lösungen gesucht werden, dann erfordert dieses einen hohen Beratungs- und
Begleitungseinsatz. Das Regionalprogramm Ökopunkte ist hierfür ein gutes Beispiel. In der Diskussion um mehr Verteilungsgerechtigkeit der Agrarfördermittel bzw. einer verbesserten Zielgenauigkeit der Fördermittel ist das österreichische Modell der gestaffelten Prämien nach Erschwernis der Bewirtschaftung wegweisend. Betriebe mit einer größeren Erschwernis aufgrund ihrer Lage (z.B. durch Hängigkeit) erhalten höhere Prämien als andere.
913 (Beziehungen zwischen Wald und landwirtschaftlich genutzten Flächen (Acker, Wiese, Weide usw.). Waldrodungen; Aufforstungen von landwirtschaftlichen Flächen; Wechselwirtschaft, wandernde Waldfeldwirtschaft. (Politik); Landnutzung [Siehe auch UDC 332.3 Landnutzung und Unterteilung für Querverweise und auch UDC 711.4 Landnutzung; UDC 712.2 Landschaftsplanung im allgemeinen]) 94 (Andere Methoden zur Durchführung der Forstpolitik) [436] (Österreich)