Dieser Bericht präsentiert die neueste Entwicklung jener Luftschadstoffe, für die es nationale Emissionshöchstgrenzen gibt. Er folgt in Format und Inhalt den verbindlichen Anforderungen der EU-Richtlinie 2001/81/EG über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe, nach der englischen Bezeichnung "national emission ceilings" auch als "NEC-Richtlinie" bekannt. In der NEC-Richtlinie sind für die einzelnen Mitgliedstaaten verbindliche nationale Emissionshöchstgrenzen für Schwefeldioxid (SO2), Stickoxide (NOx), flüchtige organische Verbindungen ohne Methan (NMVOC) und Ammoniak (NH3) ab dem Jahr 2010 festgelegt. Die NEC-Richtlinie wurde in Österreich mit dem Emissionshöchstmengengesetz-Luft (EG-L, BGBL. I Nr. 34/2003) in nationales Recht umgesetzt; das EG-L trat am 12. Juni 2003 in Kraft. Artikel 7 in Verbindung mit Annex III der NEC-Richtlinie legt fest, dass für diese Luftschadstoffe eine jährliche Inventur zu erstellen ist, die den im Rahmen des UNECE-Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (CLRTAP) beschlossenen Inventurregeln entspricht.