Artikel 5 des Kyoto-Protokolls verpflichtet Österreich zur Einrichtung eines Nationalen Inventursystems. Ziel dieses Systems ist die Qualitätssicherung der nationalen Inventur bei Planung, Erstellung und Management von Treibhausgasdaten in Österreich. Der vorliegende Bericht dokumentiert das bestehende Nationale Inventursystem in Österreich (NISA), analysiert die Übereinstimmung mit den Richtlinien für nationale Inventursysteme nach Artikel 5 des Kyoto Protokolls und zeigt erforderliche Verbesserungen auf. Die wichtigsten Anforderungen des Kyoto Protokolls an das österreichische Inventursystem (NISA) sind: (1) Festlegung und Dokumentation von institutionellen Einrichtungen und bestehenden rechtlichen Vereinbarungen; (2) Festlegung einer nationalen Koordinierungsstelle für die Emissionsberichterstattung sowie die Definition der Verantwortlichkeiten im Entstehungsprozess der Inventur; (3) Erstellung des Qualitätssicherungs- und Qualitätskontroll-Plans; (4) Sicherstellung der Konformität der Inventur-Erstellung mit den IPCC-Richtlinien (Intergovernmental Panel on Climate Change); (5) Sicherstellung der Datenverfügbarkeit bei Überprüfung Der vorliegende Bericht dokumentiert die Erfüllung der Anforderungen durch folgende Rahmenbedingungen: .. Die institutionelle Einrichtung mit Verantwortlichkeit in der Inventur-Erstellung ist das Umweltbundesamt. .. Das Umweltbundesamt ist durch das Umweltkontrollgesetz als nationale Koordinierungsstelle zur Emissionsberichterstattung bestimmt. Die Verantwortlichkeiten für Planung, Erstellung und Management der Inventur sind im Rahmen eines Umweltbundesamt-internen Qualitätsmanagements geregelt und werden von den an der Emissionsinventur beteiligten Mitarbeitern des Umweltbundesamt wahrgenommen. .. Die nationale Treibhausgasinventur wird vom Umweltbundesamt in der Organisationseinheit Überwachungsstelle Emissionsbilanzen durchgeführt, für welche eine Akkreditierung nach EN/ISO 17020 (Allgemeine Kriterien für den Betrieb verschiedener Typen von Stellen, die Inspektionen durchführen) in naher Zukunft erfolgt. Das Akkreditierungsaudit des Umweltbundesamt als Überwachungsstelle für die Erstellung von Treibhausgasemissionsinventuren fand im September 2005 statt. Die Akkreditierung durch Bescheid ausgestellt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wird voraussichtlich Anfang 2006 erfolgen. .. Das Qualitätsmanagementsystem (QMS) umfasst die notwendigen Prozesse, um eine kontinuierliche Qualitätsverbesserung der Treibhausgasmissionsinventur zu garantieren. Diese Verfahren gewährleisten die Dokumentation und Definition der Verantwortlichkeit von jeder identifizierten Unstimmigkeit und im speziellen der Anmerkungen im Rahmen der internationalen Überprüfung der Inventur (UNFCCC Review Process). .. Die Erstellung der Inventur, die die Methodenwahl, die Berechnung der Emissionen, die Identifizierung von Hauptkategorien, Unsicherheitsbestimm-ungen der Emissionen und Qualitätskontroll-Verfahren umfasst, wird im NISA nach den Richtlinien der IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) , der GPG (Good Practice Guidance) sowie der EN/ISO 17020 durchgeführt. .. Das Inventur-Management als Teil des QMS beinhaltet ein Kontrollsystem für Eingangsdaten sowie für die Emissionsberechnungen, regelt die erforderlichen Aufzeichnungen sowie die Archivierung sämtlicher Daten, Dokumente und Aufzeichnungen. Dadurch ist die notwendige Dokumentation gewährleistet, um eine künftige Rekonstruktion der Inventur und eine zügige Antwort auf die Rückfragen während der internationalen Überprüfung der Inventur zu ermöglichen. .. Ein Teil der rechtlichen Vereinbarungen als Grundlage des nationalen Systems betrifft die Datenverfügbarkeit für die jährliche Zusammenstellung der Treibhausgas-Inventur. Die wichtigste Datenquelle für die Erstellung der Österreichischen Inventur ist Statistik Austria. Die Erstellung zahlreicher Statistiken ist gesetzlich geregelt; die Erstellung der nationalen Energiebilanz wird durch Verträge in Auftrag gegeben. .. Andere Datenquellen sind Meldepflichten aufgrund nationaler und Europäischer Verordnungen und die Meldungen von Firmen und Fachverbänden. Eine Dokumentation dieser Vereinbarungen findet sich in dem vorliegenden Bericht.