Der vorliegende Bericht präsentiert die Ergebnisse der jährlichen Inventur des Umweltbundesamtes für Dampfkesselanlagen in Österreich für die Jahre 1990 bis 2003. Ziel dieser Inventur ist es unter anderem, den Verpflichtungen der Großfeuerungsanlagen-Richtlinie (2001/80/EG) bezüglich der Berichterstattung von Emissionsdaten nachkommen zu können. Datenlage und Aktualität Jeder Betreiber einer Dampfkesselanlage, deren Brennstoffwärmeleistung 2 MWth überschreitet, ist gemäß §10 Abs. 7 Luftreinhaltegesetz für Kesselanlagen (LRG-K) verpflichtet, jährlich eine Emissionserklärung an die zuständige Behörde zu übermitteln. Das Umweltbundesamt ersucht jährlich in einem Schreiben an die zuständigen Behörden (im Allgemeinen die Bezirksbehörden) um die Übermittlung einer Kopie der Emissionserklärung. Von den relevanten Dampfkesselanlagen zwischen 50 und 300 MW Brennstoffwärmeleistung sind fünf Emissionserklärungen bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts nicht im Umweltbundesamt eingetroffen. Für diese Anlagen wurden die Daten des Vorjahres herangezogen. Als Großfeuerungsanlagen werden in diesem Bericht Dampfkesselanlagen mit einer thermischen Brennstoffwärmeleistung von 50 MWth oder mehr bezeichnet. In Österreich bestehen 76 Großfeuerungsanlagen, davon 20 Anlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von über 300 MWth. Etwa die Hälfte der Großfeuerungsanlagen sind kalorische Kraftwerke zur Strom- und/oder Wärmeerzeugung; sie decken über rund drei Viertel der installierten Brennstoffwärmeleistung der Großfeuerungsanlagen ab. Die Industrie macht rund 17 % der installierten Brennstoffwärmeleistung der Großfeuerungsanlagen aus, die Raffinerie an die 8 %.