Der Graureiher (Ardea cinerea Linnaeus 1758) wurde aufgrund intensiver europaweiter Verfolgung zu Beginn des 20. Jahrhunderts in Salzburg - wie auch in anderen Gebieten Europas - lokal zum Aussterben gebracht. Der vermutlich letzte Brutplatz befand sich während der 1930er Jahre im Lungau bei Stranach (Wotzel 1970). Dieses lokale Aussterben spiegelte einen europaweit feststellbaren Bestandesrückgang des Graureihers wider (Bezzel 1982). Aufgrund weit reichender Schutzmaßnahmen konnten sich die Bestände ab den 1970er Jahren großflächig wieder erholen. Beigetragen zu diesen Entwicklungen haben - neben dem Schutz vor direkter Verfolgung - wahrscheinlich auch die für den Graureiher günstige Klimaentwicklung in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts und die gestiegene Produktivität der Gewässer durch Eutrophierung und durch die Intensivierung der Fischzuchten (Bezzel 1993). Auch nach dem Erlöschen der Salzburger Brutbestände wurden in Salzburg mehr oder weniger regelmäßig Graureiherbeobachtungen dokumentiert. In den 1960er Jahren bestand erstmals wieder Brutverdacht am Zeller See (Wotzel 1970) und im Jahr 1972 wies die Beobachtung eines gerade ausgeflogenen Jungvogels am Wallersee auf eine mögliche Brut im Salzburger Flachgau hin. Im Jahr 1976 wurde dann die erste konkrete Brut ebenfalls am Wallersee nachgewiesen (Lindenthaler 1976). Von da an bis in die 1990er Jahre konnte in Salzburg ein mehr oder weniger kontinuierlicher Anstieg des Brutbestandes beobachtet werden. Eine detaillierte Diskussion der historischen Nachweise findet sich bei Lindner (1994). Bereits kurz nach der neuerlichen Etablierung des Graureihers als Brutvogel begann auch in Salzburg die Diskussion um die Auswirkungen dieses Bestandszuwachses auf die Fisch-Bestände der Salzburger Gewässer - eine Regulation der Graureiher-Bestände (Abschüsse) wurde gefordert. Bis 1993 war der Graureiher in Salzburg durch das Naturschutzgesetz vollständig geschützt. Mit der Novelle des Salzburger Jagdgesetzes (1998) wurde die Vogelart in das Jagdgesetz aufgenommen (vorerst als ganzjährig geschonte Wildart). Aufgrund der anhaltenden Forderungen nach Abschüssen wurde 1999 die ganzjährige Schonung aufgehoben (als neue Schonzeit wurde die Zeit zw. 1. September und 31. Jänner ausgewiesen) und erstmals Höchstabschusszahlen für den Graureiher festgesetzt. Im Rahmen der so genannten Vogelabschussplanverordnungen wurden bis 2004 jährlich zw. 92 (2002) und 120 (2004) Graureiher zum Abschuss freigegeben. Von diesen zulässigen Höchstabschüssen wurden zw. 37 (2003) und 62 (2002) Graureiher tatsächlich erlegt (Jagdstatistik der Salzburger Jägerschaft).