- Standardsignatur14998
- TitelUntersuchung von hautnaher Sportbekleidung : Untersuchung von hautnaher Sportbekleidung auf aus der Herstellung stammende Rückstände
- Verfasser
- KörperschaftBundesministerium für Gesundheit und Frauen
- ErscheinungsortWien
- Verlag
- Erscheinungsjahr2005
- Seiten57 S.
- MaterialBandaufführung
- ISBN3-900019-48-7
- Datensatznummer125783
- Quelle
- AbstractDer Untersuchungsauftrag wurde vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen - Sektion IV/B/11 unter der Geschäftszahl BMGF-70420/066-IV/6/2004 mit folgendem Tital erteilt: "Untersuchung von hautnaher Sportbekleidung (Socken, Sportunterwäsche, Radlerhosen, Jogginganzüge, ...) auf aus der Herstellung stammende Rückstände, insbesondere allergisierende Farbstoffe, optische Aufheller, TBT, DBT, Arylamine, Formaldehyd, Schwermetalle, Färbebeschleuniger, Schweißechtheit, Reibechtheit, pH-Wert, Triclosan sowie Überprüfung der Brennbarkeit". Der Auftrag umfasst sowohl die Probenbeschaffung von 25 Sportbekleidungen, die Probenbeschreibung als auch die Untersuchung der im Titel angeführten Prüfungsparameter. Die Prüfungen erfolgen gemäß Vereinbarung nach den Prüfmethode des Öko-Tex Standard 100 Produktklasse II. Die Prüfung auf das Vorhandensein von optischen Aufhellern, Triclosan und die Überprüfung der Brennbarkeit sind nicht Bestandteil der Öko-Tex Standard 100 Prüfung. Diese Prüfungen wurden nach internen Prüfungsmethoden oder gültigen Normen durchgeführt. Um einen repräsentativen Querschnitt der am Markt zu kaufenden Sportbekleidung zu erhalten, erfolgte die Probenbeschaffung in verschiedenen Geschäften in Wien und über den Versandhandel. Da der Öko-Tex Standard 100 das weltweit bekannteste Ökolabel für Textilien ist, kann man, aufgrund der überprüften Parameter eine gute Aussage über die humanökologischen Eigenschaften der Muster machen. Die Internationale Gemeinschaft für Forschung und Prüfung auf dem Gebiet der Textilökologie (Öko-Tex) hat sich mit dem Öko-Tex Standard 100 das Ziel gesetzt, dem Konsumenten eine Möglichkeit zu geben, auf Textilien zurückzugreifen, die bei bestimmten Typprüfungen festgelegte Grenzwerte nicht überschreiten, und so als humanökologisch unbedenklich gelten. Die Festlegung der Grenzwerte im Öko-Tex Standard 100 verfolgt dabei eine Minimierungsstrategie im Rahmen des technisch Machbaren bei gleichzeitiger Sicherstellung, dass die Grenzwertfestlegungen nach derzeitigem Wissenstand weit unterhalb jeder möglichen Gesundheitsgefährdung liegen. Wichtig dabei ist, dass vor allem ein potentieller Übergang der definierten Schadstoffe aus dem Textil auf den Menschen berücksichtigt wird. Daher wird vor allem auf Substanzen im Textil und/oder Zubehörteil untersucht, die migrieren können, und aufgrund gesetzlicher und verordnungsgemäßer Bestimmung nicht eingesetzt werden dürfen. Die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen zeigen, dass sechs Muster aufgrund von Grenzwertüberschreitungen nicht gemäß Öko-Tex Standard 100 Produktklasse II zertifiziert werden würden. Drei Muster enthalten verbotene Farbstoffe bzw. allergisierende Farbstoffe. Eines dieser Muster ist mit einer Öko-Tex Kennzeichnung gekennzeichnet. Es handelt sich hierbei jedoch um eine falsche Kennzeichnung. Die entsprechenden Maßnahmen seitens der Öko-Tex Gemeinschaft wurden bereits veranlasst. Zwei Muster weisen einen zu hohen pH-Wert auf. Die Reib- und Schweißechtheit ist bei zwei Mustern knapp über dem Grenzwert. Zinnorganische Verbindungen, Formaldehyd, extrahierbare Schwermetalle und Färbebeschleuniger konnten bei keinem der Muster über dem erlaubten Grenzwert nachgewiesen werden. Optische Aufheller konnten bei 19 Mustern festgestellt werden. Hierbei sind oft nur Nähte, Etiketten oder Einlagen optisch aufgehellt. Triclosan wurde bei einem Muster gefunden. Die Menge mit 0,9 ppm ist jedoch nicht als gesundheitsgefährdend einzustufen. Die Pürfung der Brennbarkeit zeigt, dass fünf Muster entweder ein Flammschutzmittel oder eine flammfeste Faser enthalten, da diese nicht brennen. Die meisten anderen Muster brennen innerhalb kurzer Zeit ab. Auch zu bemerken ist, dass bei 44% der Muster kein Hinweis auf den Hersteller oder das Herkunftsland vorhanden ist. Abschließend kann aufgrund der vorliegenden Ergebnisse festgestellt werden, dass trotz gesetzlicher Bestimmungen Textilien mit verbotenen Farbstoffen verkauft werden. Daher ist es notwendig immer wieder Produktkontrollen durchzuführen, nicht nur wegen verbotener Farbstoffe, sondern auch um hinsichtlich anderer humanökologischer Parameter prüfen zu können.
- Schlagwörter
- Klassifikation304--018 (Arbeitshygiene. Betriebssicherheit. Unfälle und Unfallverhütung. Ergebnisse. Eigenschaften und Verhalten)
Exemplarnummer | Signatur | Leihkategorie | Filiale | Leihstatus |
---|---|---|---|---|
1412563 | 14998 | Zeitschrift | Zeitschriftenmagazin | Verfügbar |
Hierarchie-Browser