Am Beispiel Baden-Württembergs wird aufgezeigt, welche Flächendimension die Aufgabe des Umbaus von Wäldern in einem der großen Flächenländer der Bundesrepublik Deutschland einnehmen kann. Datengrundlage für die Untersuchung bilden zum einen die Ergebnisse der ersten sowie der zweiten Bundeswaldinventur (BWI I und II) und darüber hinaus die Daten der Forstlichen Standortskartierung, die an der Mehrheit der Punkte der Bundeswaldinventur zur Verfügung stehen. Die digitale Verschneidung der jeweiligen Informationen erlaubt erstmals eine rationelle Auswertung der Datengrundlagen. Insgesamt wird ein Umbaubedarf von 112000 Hektar oder 9 % der Waldfläche Baden-Württembergs in unterschiedlicher Intensität und zeitlicher Dringlichkeit ermittelt. Der Umbaubedarf bezieht sich ausschließlich auf sekundäre Fichtenbestände, die in Nadelmisch- oder Laubmischwälder umgebaut werden sollen. Es wird unterschieden zwischen "ungeeigneten" Fichtenstandorten (max. 5 % Fichte), "wenig geeigneten" Fichtenstandorten (max. 30 % Fichte) und "möglichen bis geeigneten" Fichtenstandorten (max. 70 % Fichte)."Ungeeignet" sind Standorte dann, wenn sie nass oder wechselfeucht sind und damit die Fichte stark sturmwurfgefährdet ist. Ebenfalls "ungeeignet sind zu warme und trockene Standorte, auf denen die Fichte ständiger Gefahr durch Borkenkäferfraß ausgesetzt sind oder auch Standorte, auf denen die Fichte aufgrund des hohen Kalkgehalts im Oberboden der Rotfäulegefährdung unterliegt. Solche Waldflächen umfassen in Baden-Württemberg derzeit 31200 Hektar. Auf ihnen ist ein möglichst vollständiger Ersatz der Fichte durch andere Baumarten angeraten. Als "wenig geeignete" Fichtenstandorte werden solche Flächen definiert, die aufgrund ihrer standörtlichen Eigenschaften ein erhöhtes Risiko erwarten lassen auf denen aus ökonomischen Gründen jedoch ein begrenzter Fichtenanteil geduldet wird. Sie umfassen eine Fläche von 10800 Hektar. Standorte werden für die Fichte als "möglich bis geeignet" bezeichnet, auf denen der Fichtenanbau mit geringfügigen Einschränkungen standortgerecht ist und die Baumart gute Ertragsleistungen bei beherrschbarem Risiko erwarten lässt. Aus ökologischen Gründen, zur Risikominimierung, zum Erhalt der Biodiversität und zum Boden- und Wasserschutz hat die Landesforstverwaltung Baden-Württemberg auf diesen Flächen die Einbringung der Buche oder anderer geeigneter Mischbaumarten mit mindestens 30 % der Fläche als Ziel festgelegt. Dies ist eine Fläche von insgesamt 70600 Hektar. Es muss jedoch hervorgehoben werden, dass die Entscheidung für einen Mischbaumartenanteil von 30 % einen wertsetzenden Charakter hat, der zwar durch eine Reihe von Untersuchungen gestützt wird, der jedoch wissenschaftlich noch nicht fundiert belegt ist. Außerdem ist diese Festlegung auch einen Kompromiss zwischen einer Vielzahl widerstreitender Interessen.
226 (Wechsel des Waldbausystems. Umwandlungen (hinsichtlich des Systems oder der Holzarten)) 174.7 (Coniferae [Siehe Anhang D]) 651.79 (Verschiedenes) 56 (Zuwachs (Meßmethoden und Ergebnisse); Wachstumsgang und Struktur der Bestände) [430] (Deutschland, 1990-)