Naturschutz und Forstwirtschaft: Kriterienkatalog zur "Guten fachlichen Praxis" : Ergebnisse aus dem F+E-Vorhaben 80084001 des Bundesamtes für Naturschutz
Im Auftrag des Bundesamts für Naturschutz hat das Institut für Forstpolitik der Universität Freiburg ein F+E-Vorhaben bearbeitet, dessen Zielsetzung in der Ermittlung von naturschutzfachlichen Kriterien zur Konkretisierung des Begriffs der "Guten fachlichen Praxis" in der Forstwirtschaft bestand. Dem in diesem Kontext aus dem Naturschutzrecht stammenden, zunächst unbestimmten Rechtsbegriff der Guten fachlichen Praxis (GfP) in den landnutzenden Branchen kommt in der aktuellen umweltpolitischen Diskussion eine hohe Aufmerksamkeit zu. Insbesondere von Seiten des amtlichen und nichtamtlichen Naturschutzes wird in steigendem Maße die Forderung erhoben, weitgehender als bisher eine konkrete naturschutzfachliche Anforderungsschwelle an die Forstwirtschaft zu definieren. Diese Forderung wird auch von der aktuellen Bundesregierung unterstützt und fand bereits einen ersten rechtlichen Niederschlag in der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (Stand Januar 2002). Auf Seiten von Forst- und Landwirtschaft werden diese Konkretisierungsbestrebungen vielfach mit Argwohn betrachtet. Ausschlaggebend für diese Haltung sind Zweifel an der fachlichen Machbarkeit eines solchen Unterfangens sowie Ängste, in Zukunft ohne adäquate Gegenleistungen vermehrt Beschränkungen in der Verfügbarkeit über Eigentum bzw. Betriebskapital zu erfahren. Darüber hinaus bestehen auch Bedenken in rechtssystematischer Hinsicht; hier wird die Gefahr einer Rechtsduplizität und Unsicherheit der Rechtsgrundlagen in Folge einer Koexistenz der Begriffe "Ordnungsgemäße Forstwirtschaft" und "Gute fachliche Praxis" gesehen. In Teilen kann auch ein prinzipiell reserviertes Verhalten gegenüber Ansprüchen Dritter an die multifunktionale Forstwirtschaft beobachtet werden.