Meteorologisch gesehen war das Jahr 2002 gegenüber dem langjährigen Mittel (1961-1990) bei teilweise überdurchschnittlicher Sonnenscheindauer zu warm, im Februar, Juli und Oktober zu nass und nur im Juni anhaltend zu trocken. Wie auch in den vergangenen Jahren ist insgesamt gesehen die lufthygienische Situation im Jahre 2002, bezogen auf die bis dahin geltenden Grenzwerte, erneut als günstig zu bezeichnen. Mit dem In-Kraft-Treten der 22. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (22. BlmSchV) im September 2002 wurde die EG-Richtlinie über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität (Luftqualitäts-Rahmenrichtlinie) mit zunächst zwei Tochterrichtlinien in nationales Recht umgesetzt. Durch die Übernahme der Grenzwerte für SO2, NO2, NOx, PM10, Blei, Benzol und CO wurde die Beurteilungsgrundlage für die Komponenten deutlich verschärft. Trotz dieser Verschärfung haben die Erfolge emissionsmindernder Maßnahmen dazu geführt, dass es 2002 nur an den verkehrsbezogen messenden Stationen vereinzelt zu Grenzwertüberschreitungen kam. Dies gilt an drei Stationen für NO2 im Jahres- und an einer Station für NO2 im Jahres- und an einer Station für PM10 im Tagesmittel. Für die Gebiete, in denen diese Überschreitungen festgestellt wurden, ist bis Oktober 2004 ein Luftreinhalteplan vorzulegen.