Der vorgelegte Bericht "Die Luftqualität im Untersuchungsgebiet Untermain - Ist-Situation und Entwicklung" gibt eine die Ergebnisse aller Immissionsmessungen im Untersuchungsgebiet zusammenfassende Beschreibung und Bewertung der Immissionssituation und dokumentiert auch die Immissionsentwicklung seit Vorlage des "Luftreinhalteplanes Untermain [51] im Jahr 1988; damit ist dieser Bericht eine Fortschreibung des Kapitels "Immissionen" aus dem Luftreinhalteplan von 1988 [51]. Durch neue EG-Richtlinien, die mit einer Novellierung des Bundes-Immissionschutzgesetzes [1] sowie der Neufassung der 22. BImSchV [14] und der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft [3]) im Jahr 2002 in deutsches Recht übertragen wurden, ändern sich die Vorgaben für die Erstellung von künftigen Luftreinhalteplänen. Die Immissionsgrenzwerte werden teils so deutlich verschärft - etwas gemildert nur durch Übergangsregelungen -, dass Immissionsgrenzwertüberschreitungen bei Stickstoffdioxid (NO2) und PM10 (Feinstaubfraktion; Parikel kleiner 10 öm Durchmesser) - zumindest an einem Teil der Verkehrsstationen - zu erwarten sind. Auch die Berichterstattung änder sich: Bei Immissionswertüberschreitung an einer Station ist für das Gebiet, in dem die Station liegt, innerhalb von zwei Jahren ein Luftreinhalteplan mit Maßnahmenplan der EG-Kommission vorzulegen und dann alle drei Jahre über den Stand der Umsetzung des Maßnahmenplanes zu berichten bis die Immissionswertüberschreitung abgebaut ist. Bei der Bearbeitung der Luftreinhaltepläne - insbesondere bei der Erstellung der Maßnahmenpläne - ist die Öffentlichkeit stärker als bisher einzubeziehen; dies kann zu einer Verbesserung der Akzeptanz unpopulärer Maßnahmen - wie Ausdünnen des Kfz-Verkehrs in den Innenstädten - führen. Die bisherigen Luftreinhaltepläne werden also von einer neuen Generation von Luftreinhalteplänen abgelöst.