Eine genaue Kenntnis der Funktionseigenschaften und Leistungsmöglichkeiten des menschlichen Auges wird in der industriellen Praxis überall dort erforderlich sein, (a) wo die erfolgreiche Durchführung einer Arbeit visuelle Funktionsleistungen vom Menschen verlangt und (b) wo im Betrieb und am Arbeitsplatz optimale Bedingungen für gutes Sehen und Erkennen geschaffen werden sollen. Im ersten Fall handelt es sich darum, Mitarbeiter auszuwählen, die den Anforderungen der Arbeit in visueller Hinsicht entsprechen. Zur Erreichung dieses Zieles müssen zunächst einmal die visuellen Anforderungen, die die betreffende Arbeit an den Menschen stellt - entweder auf statistischem Wege oder durch eine Arbeitsplatzanalyse - nach Art und Ausmaß ermittelt und sodann die visuellen Funktionsleistungen der einzelnen Arbeitsplatzbewerber festgestellt und mit den Arbeitsplatzanforderungen verglichen werden. Folgende Fragen sind also zu beantworten: - Welche visuellen Funktionsleistungen werden an einem bestimmten Arbeitsplatz verlangt? - In welchem Ausmaß? - Welche Mitarbeiter genügen diesen Anforderungen?