Im ersten Teil des vorliegenden Berichtes werden die Ziele und der Vollzug des Altlastensanierungsgesetztes dargestellt. Insbesondere werden die Modalitäten der Erhebung, Untersuchung und Bewertung von Verdachtsflächen und Altlasten und die Förderung von Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen zusammengefaßt. Auswertung von Daten des Verdachtsflächenkatasters und des Altlastenatlasses dokumentieren den Stand der Bearbeitung von Verdachtsflächen und Altlasten im Rahmen des Altlastensasnierungsgesetztes. In Beiträgen ausgewählter Vertreter von der Altlastenproblematik betroffener Institutionen bzw. Interessensvertretungen, wird das Altlastensanierungsgesetz von unterschiedlichen Gesichtspunkten betrachtet und einzelne Problembereiche kritisch beleuchtet. Davon sind hervorzuheben: - Interessenskonflikte Vollzug Wasserrechtsgesetz und Altlastensanierungsgesetz: Das Wasserrechtsgesetz als Instrument eines vorsorgenden Umweltschutzes, insbesondere in Hinsicht auf die Erhaltung der Grundwasserressourcen in einem qualtitativ hochwertigen Zustand, ist die maßgebliche Gesetzesmaterie, sieht jedoch keine Bearbeitung von Altlasten nach ökologischer Dringlichkeit vor. Im Gegensatz dazu stehen in Zusammenhang mit dem Altlastensanierungsgesetz, das die Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen ermöglichen soll, Gedanken eines Reparaturprinzipes und eines Vorgehens nach Dringlichkeitsreihungen im Vordergrund. - Verbauung von Altlasten. Mangelnde rechtliche Kompetenzen im Falle der Verbauung sanierungsbedürftiger Flächen. - Altlastensanierung und Ersatzvornahme: Ziel des Altlastensanierungsgesetzes ist die Finanzierung der Sanierung von Altlasten. Eine (Teil-) Finanzierung von Maßnahmen aus Altlasten-Beiträgen ist u.a. jedoch dann nicht möglich, wenn ein Verpflichteter vorhanden ist, auch wenn dieser zahlungsunfähig ist. Die erforderlichen Gelder sind vornehmlich aus dem ordentlichen Haushalt des Bundes zu tragen, (sh. Berger Deponie, N.Ö.). - Reduktion der Förderhöhe für Wettbewerbsteilnehmer: Aufgrund der Berücksichtigung des Beihilferahmens der EU für Wettbewerbsteilnehmer im Zuge der Neustrukturierung der Förderungsrichtlinien wurden die Förderungsraten für Wettbewerbsteilnehmer deutlich gesenkt, was eine zusätzliche Verschärfung der finanziellen Situation der Betroffenen bedeuten kann. In einigen Beiträgen werden auch Überlegungen und Diskussionsbeiträge zur Lösung der angesprochenen Probleme im Rahmen einer umfassenden Altlastensanierungsgesetz-Novelle angeführt.