Standardsignatur
Titel
Zur Ausweisung von Wasserschutzgebieten und den Konsequenzen fuer die Forstwirtschaft am Beispiel des Pfaelzerwaldes
Verfasser
Erscheinungsort
Trippstadt
Erscheinungsjahr
1994
Seiten
82 S.
Illustrationen
65 Lit. Ang.
Material
Bandaufführung
Datensatznummer
101647
Quelle
Abstract
Grundwasserschutz bedarf eines flaechigen Schutzkonzeptes. Der Gesetzgeber sieht hierfuer das Instrument "Ausweisung von Wasserschutzgebieten" vor. In Wasserschutzgebieten koennen, gestaffelt nach Zonen, bestimmte grundwassergefaehrdende Handlungen verboten werden. Wenn nun Wasserschutzgebiete in Waldgebieten ausgewiesen werden, koennen sich Konsequenzen aus diesen Verboten fuer die Forstwirtschaft ergeben. Die Analyse dieser Konsequenzen fuer die Forstwirtschaft, am Beispiel des Pfaelzerwaldes, ist Untersuchungsgegenstand der vorliegenden Arbeit. Im ersten Teil werden die allgemeinen rechtlichen, raumplanerischen und verfahrensrechtlichen Grundlagen, die fuer die Analyse von Bedeutung sind, zusammengestellt: Neben dem Wasser- und Forstrecht wird auch auf das Pflanzenschutz-, Duengemittel- und Abfallrecht eingegangen. Analysiert wurden 28 Wasserschutzgebiete, die zwischen 1959 und 1992 ausgewiesen wurden. Dabei zeigte sich, dass die Wasserschutzgebiete, die im gleichen Zeitraum ausgewiesen wurden, einen recht einheitlichen Verbotskatalog aufweisen. Dennoch entwickelten sich die Verbotskataloge weiter: Sie wurden seit 1959 zunehmend umfangreicher und auch einzelne Verbote wurden qualitativ verschaerft. Die juengsten Wasserschutzgebiete weisen dementsprechend den hoechsten Einschraenkungsgrad auf. Aus den analysierten Wasserschutzgebieten wird als weitere Untersuchungsgrundlage ein Katalog forstlich relevante Verbote abgeleitet, wie er fuer ein 1992 ausgewiesenes Wasserschutzgebiet typisch ist. Neben den Verbotskatalogen wird auch die Einwendungstaetigkeit der Forstbehoerden analysiert. Es zeigt sich eine sehr geringe Einwendungstaetigkeit, die allenfalls nur auf bestimmte Verbote zielt. Die Verbote koennen in der Forstwirtschaft zu Wirtschaftserschwernissen fuehren. Die dadurch verursachten Kosten werden zwecks Systematisierung in vier Kategorien eingeteilt: Erhoehte verfahrensabhaengige Spezialkosten, zusaetzliche Investitionskosten, Kosten durch Einschraenkung der betrieblichen Flexibilitaet und Vermoegensverluste. Es wird herausgestellt, dass ein bedeutender Faktor fuer das Wirtschaftserschwernis, neben der Verbotsschaerfe, auch die Groesse der von den Verboten betroffenen Flaeche ist. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz besteht fuer Wirtschaftserschwernisse durch Wasserschutzgebietsausweisungen, soweit kein Entschaedigungsanspruch besteht, ein Anspruch auf Ausgleichsleistung, der an drei Bedingungen geknuepft ist: Erste Bedingung ist, dass die Verbote erhoehte Anforderungen stellen. Ein Teil der Verbote stellt keine erhoehte Anforderung, da sie auch unabhaengig von einer Wasserschutzgebietsausweisung die Forstwirtschaft binden. Der Verbotskatalog enthaelt gesetzeskonkretisierende und ausweisungsbedingte Verbote. Nur die ausweisungsbedingten stellen erhoehte Anforderungen an die Forstwirtschaft und sind damit ausgleichsfaehig. Auch die zweite..